Nachtspeicher

Hallo
wie oft sollten oder muss der Vermieter die Nachtspeicheröfen überprüfen lassen.

Hallo,

also ersten gibt es keine Prüfpflicht für Nachtspeicherheizungen.
Es handelt sich um ortsfest angeschlossene Elektro-Geräte, die ab der Installation Bestandsschutz haben.
Was Sinn macht, ist eine regelmäßige Wartung, vor allem der Luftein-und Auslässe,das kann man bei dem meisten Geräten aber selber ohne Eingriff machen.

Außerdem ist in den meisten Fällen nicht der Vermieter, sondern der MIeter für diese
Geräte zuständig.

Hallo!

Mindestens 1 x Mal, nämlich um feststellen zu lassen, ob es sich um Altgeräte mit Asbestbauteilen handelt und ob man diese ersetzen muss.

Sonst nicht.
Die gelegentliche Reinigung der Luftkanäle und Luftaustritte(Lüfter) kann man auch dem Mieter auferlegen (vergleichbar mit Übernahme der Wartungspflicht der Gastherme).

MfG
duck313