Hallo zusammen!
Kann man eigentlich einen Vermieter zwingen, Nachtspeicherheizungen umrüsten zu lassen? Es ist ökologisch und ökonomisch doch wirklich unverantwortlich und zudem heiztechnisch eine Tortur. Kann man das irgendwie durchsetzen? Wir sind vier Parteien im Haus, vielleicht gemeinsam? Danke und kommen Sie gut ins neue Jahr!
Hallo,
Nach EnEV §10 sind für mehr als 5 Wohneinheiten, die Nachtspeicheröfen nicht mehr zugelassen.
Bei weniger WE sind vor dem 1.1.90 verbaute Öfen bis 31.12.2019 betreibbar.
Zwingen ist immer problematisch.
Im Übrigen sind entstehende Kosten für Effizienzverbesserungen zu einem Teil auf die Mieter umlegbar, könnten also die Miete erhöhen.
Eine Einsparung an Heizenergie ist nicht zwingend gegeben bei Ersatz der Elektroheizung, lediglich die Kosten für die Energie (Endenergie) dürften günstiger sein.
Ganz grob, je nach Tarif und Heizölkosten, für Elektroheizung ca. 11 ct/kwh und für Ölheizung ca. 6 ct/kwh.
Deshalb überlegen, ob durch Wärmedämmung eine echte Einsparung möglich ist.
gruß gerhard
[email protected]
Hallo Koopmann,
leider kannst Du deinen Vermieter noch nicht zwingen umzurüsten.
ab dem 31.12.2011 schreibt die EnEV die Dämmung der obersten Geschossdecke vor.
Elektrospeicherheizungen die älter als 30 Jahre sind SOLLEN ab 2020 außer Betrieb genommen werden! bis jetzt. Vielleicht ändert sich das ja mit der neuen EnEV 2012
Gruß
Sascha
Hallo,
zwingen können Sie Ihren Vermieter nicht. Zu Thema Nachtspeicheröfen steht in der EnEV 2009 :
Außerbetriebnahme von elektrischen Nachtspeicherheizungen
Elektrische Speicherheizsysteme – so genannte Nachtspeicherheizungen – sollen mit einem Alter von
mindestens 30 Jahren langfristig und stufenweise unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots außer
Betrieb genommen werden (§ 10a).
Nachtspeicherheizungen müssen in Wohngebäuden ab 6 Wohneinheiten und normal beheizten
Nichtwohngebäuden bis spätestens 31.12.2019 außer Betrieb genommen werden, sofern diese älter als 30
Jahre sind und in Wohngebäuden das einzige Heizsystem darstellen bzw. in Nichtwohngebäuden mehr
als 500 m² Nutzfläche beheizen.
• Geräte, die ab 1990 aufgestellt oder eingebaut wurden dürfen noch länger in Betrieb bleiben: Sie
müssen spätestens 30 Jahre nach Einbau oder Aufstellung oder – bei Erneuerung von wesentlichen
Bauteilen – spätestens 30 Jahre nach der Erneuerung außer Betrieb genommen werden. Der Ersatz
von alten Nachtspeichergeräten durch neue wird ausgeschlossen.
Guten Rutsch
Jochen Merx
Sorry aber für juristische Ratschläge bin ich leider der falsche Ansprechpartner.
Hallo, ob der Vermieter zur Umrüstung gezwungen werden kann bezweifle ich, ein RA könnte das beurteilen.
Wenn Ihr Euch alle einig seit, würde ich eine schriftliche Eingabe gegenüber dem Vermieter machen.
Ihre negative Heizungsbeurteilung ist absolut o.k.
Abwarten, wie die Reaktion des Vermieters ist.
Gruß Jürgen