hallo,
ich hoffe, ich bin im richtigen subforum. also, möchte evtl. eine wohnung kaufen, die mit nachtspeicheröfen beheizt wird. jetzt stellt sich die farge: kann man die gegen andere befeuerungsarten austauschen? und falls ja, wovon ist das abhängig? ich denke mal, für alle anderen heizungsarten wird ein kamin benötigt, aber vlt. gibt es ja noch andere kriterien…
danke fürs durchlesen!
Marco
hallo,
hallo,
eine wohnung kaufen, die mit nachtspeicheröfen beheizt wird.
jetzt stellt sich die farge: kann man die gegen andere
befeuerungsarten austauschen?
das kann man bestimmt, ist nur eine Frage des aufwandes un der finanziellen Mittel.
Kann dazu leider nix genaues sagen.
aber vlt. gibt es ja noch andere
kriterien…
Also so weit ich weiss, kannst Du die alten nicht einfach so entsorgen.
Siehe z.B. hier: http://www.abfallshop.de/nachtspeicher%F6fen.html
Der ganze Spaß kostet dann auch entsprechen.
Hab mal ein Bsp. gefunden: http://www.weno-elektroheizungen.de/preise/asbestent…
Muß nicht überall das selbe kosten, aber so hast Du schon mal eine Hausnummer.
Wie werden denn die anderen Wohnungen im Haus beheizt ?
Hoffe konnte etwas weiterhelfen.
danke fürs durchlesen!
gerne
Marco
Domm
Hallo,
ein Kamin kann ganz einfach und preiswert sein, wenns im Haus realisierbar ist. Ich habe schon Gasheizungen knapp unterhalb des Daches gesehen, mit kurzem Kamin durch das Dach.
Gasetagenheizungen kommen bisweilen mit einem besseren Loch durch die Wand aus, das haengt vom Abstand zum naechsten Fenster ab.
Eine elektrische Erdwaermepumpe braucht keinen Kamin.
Gruss Helmut
hallo domm,
erstmal danke für die links.
was jetzt die anderen wohnungen angeht, von wegen heizart: weiß ich leider nicht. aber ich habe morgen einen besichtigungstermin und werde das erfragen.
Mfg,
Marco
Hallo,
bei einer Wohnung hat man meist wenig Chancen etwas zu machen, weil (etwas übertrieben, aber im prinzip ist es so) schon ein Loch in der Außenwand (z.B. für die Verbrennungsluft und den Kamin eines Kachelofens) von der Eigentümergemeinschaft abgesegnet werden muß.
Eine Zentralheizung erfordert - wenn man die Leitungen nicht gerade Aufputz verlegen will - erheblichen Aufwand alleine für das Verlegen der Leitungen und wenn man nicht zufällig schon einen Gasanschluß hat, braucht man auch noch einen Lagerraum für den Brennstoff.
Denkbar wäre noch eine Umluftheizung, bei der man wenigstens die Verteilung ohne zu großen Aufwand in eine abgehängte Decke unterbringen könnte. Dadurch wird das Haus aber schnell hellhörig, weil sich da auch der Schall ausbreiten kann.
Meine persönliche Schlußfolgerung - wenn man sowas kauft, muß es im Vergleich mit einer anderen Wohnung so billig sein, daß auch noch ein nicht unerheblicher Betrag für eine (vermutlich irgendwann in den nächsten Jahrzehnten durch den Gesetzgeber vorgeschriebene) grundlegende Heizungsumrüstung übrig bleibt.
Cu Rene
@ Helmut_Taunus: vielen dank für die infos!
@ rené
Meine persönliche Schlußfolgerung - wenn man sowas kauft, muß
es im Vergleich mit einer anderen Wohnung so billig sein, daß
auch noch ein nicht unerheblicher Betrag für eine (vermutlich
irgendwann in den nächsten Jahrzehnten durch den Gesetzgeber
vorgeschriebene) grundlegende Heizungsumrüstung übrig bleibt.
woher kommst du zu diesen schlußfolgerungen? ich meine, ist da irgendwas bekannt von seitens des gesetzgebers oder wurde das irgendwie mal angedeutet? ich hab davon gar nix mitbekommen…
Mfg,
Marco
Hallo Marco,
ich weiss zwar nicht ob Rene das meint, aber bei uns ist es so, dass Nachtspeicherheizungsanlagen in den nächsten Jahren stillgelegt werden und eine Umrüstung auf eine andere Heizart erfolgen muss. Aber mit einigen Einschränkungen. Es gilt bei uns z.B. generell erst bei mehr als 5 Wohneinheiten mit Nachtspeichergeräten in einem Haus, ob diese Wohneinheiten dem gleichen Besitzer gehören müssen weiss ich hierbei nicht. Außerdem kommt es dann darauf an wann die Anlagen in Betrieb genommen wurden. Also solltest du evtl. eine Umrüstung eh in den Kaufpreis der Wohnung einrechnen.
Meine Idee wäre mal bei eurem Energieversorger anzufragen, unserer berät bei diesem Thema kostenlos. Er kann dir vielleicht sagen wie lange die bestehende Anlage existiert (weiss nicht ob er es darf) wie sie sich momentan rentiert, wann du mit einer Stilllegung zu rechnen hast, wie teuer eine Umrüstung kommt und vor allem was erlaubt ist bzw. wo du Grenzwerte zu beachten hast.
Grüße Ute
Hallo,
ich muste selbst erst nachlesen, aber es ist wohl schon beschlossen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachtspeicherheizung#Au…
Es bleibt zwar noch etwas Zeit, aber es schadet ja nie sich rechtzeitig Gedanken zu machen, weil auch 10 Jahre schnell vorbei sein können. Vor allem hat man bei einem Kauf jetzt dann möglicherweise immer noch genug Schulden übrig um das auch nicht mal eben aus den Rücklagen bezahlen zu können.
Cu Rene
Hallo,
Ich habe just letzte Woche einen Schrieb diesbezüglich bekommen. Alles weiss ich nicht mehr auswendig, aber was bei Wiki fehlt ist die Aussage, dass es für selbstgenutzten Wohnraum anders aussieht.
Keine Ahnung wie das bei einer Wohnung ist, aber mich betrifft das mit meinem Haus z.B. gar nicht. Wird nur teurer.
Aber langfristig sollte man sich auch wegen der hohen Kosten und dem Umweltfaktor nach einer anderen Heizung umsehen. Bei mir sind die Nachtspeicheröfen auch nur noch zusätzlich da, damit ich auch wrm habe wenn ich mal zu krank zum einheizen sein sollte.
Die ENBW kann sicher Auskunft zu den neuen Regelungen in Deinem speziellen Fall geben.
Gruß
M.
hallo,
erstmal danke an alle für die antworten.
@ ute:
die idee beim energieversorger nachzufragen ist gut. leider konnten die mir gar net weiterhelfen. werde wohl mal irgendein heizungsbauer anfragen, wieviel das kostet.
@ rené:
danke für den link. das ist natürlich schlecht für mich, andererseits wiederum ein gewicht in der verhandlung um den preis.
@ mopedhexle:
danke für die info. aber wie gesagt, mein energieversorger konnte mir leider nicht weiterhelfen
allgemein:
hab die wohnug heute angeschaut, und ein kamin ist vorhanden. also sollte eine umrüstung rein technisch kein problem sein.
der makler hat auch gemeint, man könnte ja eine gasetagenheizung einbauen und zu diesem zweck eine therme im spitzboden einbauen (die wohnung ist im 4. stock und dazu gehört ein spitzboden, der als wohnmraum geeignet ist)
blöd wie ich bin, hab ich vergessen nachzufraen, was er meint mit therme; vlt. kann mir da jemand weiterhelfen…
Mfg,
Marco
Hallo,
bezüglich des Kamins unbedingt den zuständigen Kaminkehrer kontaktieren, nur der kann rechtssicher (der muß das nämlich abnehmen - zumindest in Bayern VOR der Inbetriebnahme) sagen, ob und was da angeschlossen werden darf.
Die Verordnung hat noch ein paar mehr Ausnahmen, die in der Wikipedia nicht stehen. Wer einen dazu kompetent und unabhängig beraten kann, weiß ich nicht. Hausbesitzervereinigung könnte man mal anfragen.
Was die Gastherme angeht einfach mal bei einem Heizungsbauer (um den wird man sowieso auf Dauer nicht vorbeikommen, wenn man an der bestehenden Situation was ändern will) vorbeischauen, nachdem man beim Kaminkehrer war.
Cu Rene