Nachtspeicherofen = Merkmal 'Heizung'?

Hallo zusammen,

meinem aktuellen Mietspiegel entnehme ich folgende Passage:

„Eine Heizung ist dann vorhanden, wenn es sich um eine Sammelheizung/Etagenheizung handelt. Einzel Gas- oder Ölöfen in einzelnen Räumen erfüllen das Merkmal ‚Heizung‘ nicht.“

Wie sieht es mit elektrischen Nachtspeicheröfen aus? Es handelt sich ja um einzelstehende Öfen, jedoch sind sie nicht explizit oben erwähnt. Danke!

Grüße,
Sascha

Hallo,

meinem aktuellen Mietspiegel entnehme ich folgende Passage:

„Eine Heizung ist dann vorhanden, wenn es sich um eine
Sammelheizung/Etagenheizung handelt. Einzel Gas- oder Ölöfen
in einzelnen Räumen erfüllen das Merkmal ‚Heizung‘ nicht.“

Diese Defination ist überwiegend in beinahe allen Mietspiegeln enthalten. Allerdings sehen dann viele Mietspiegel Zuschläge vor, wenn alle Räume mit Einzelöfen ausgestattet und beheizbar sind.

Zu beachten ist aber auf jeden Fall, wenn es eine wohnungsbezogenne Gasthermne gibt, dass dann auch die Norm „Etagenheizung“ erfüllt ist.
Bei Ölofen wird meist dann ein Zuschlag erlaubt, wenn die einzelnen Öfen zentral aus dem Heizkeller versorgt werden. Wer allerdings in der Wohnung Öl auffüllen muss, hat eine Wohnung ohne Sammel- und ohne Etagenheizung. Auch wenn alle Räume mit Ölofen versorgt sind.

Wie sieht es mit elektrischen Nachtspeicheröfen aus? Es
handelt sich ja um einzelstehende Öfen, jedoch sind sie nicht
explizit oben erwähnt. Danke!

Hier geht der Gesetzgeber tatsächlich , wenn in allen Räumen Nachtspeicheröfen stehen, von einer zentralen Heizung aus.

Grüße Günter