Nachtzulagen weg

Moin!

Angenommen, jemand arbeitet seit über 30 Jahren im Wechselschichtdienst (Früh - Spät - und Nachtdienst) als Angestellter im ÖD, mit viel bis überwiegend Nachtdienst. Nun fiele dem AG ein, dass kein Nachtdienst mehr nötig ist. Müsste der AN einfach hinnehmen, dass quasi über Nacht die seit über drei Jahrzehnten gewohnten Nachtzuschläge wegfallen? Auch wenn im seinerzeit geschlossenen Arbeitsvertrag 3 - Schicht - Betrieb vereinbart wurde?

Bernd

Hallo,

um welchen Tarifvertrag geht es hier ?

Auch wenn
im seinerzeit geschlossenen Arbeitsvertrag 3 - Schicht -
Betrieb vereinbart wurde?

Wenn die Nachtschicht nicht mehr erforderlich ist,
kann man doch nicht vom AG verlangen,
dass er Personal ohne Arbeit durch die Räume wandern lässt.

Es wird ja weiterhin 2 Schichten geben.

Was sagt denn der Personalrat dazu, der bei solchen gravierenden Änderungen, mit einbezogen werden muss. Denn es stellt sich ja hier auch noch die Frage, ob dann nicht auch noch Personal abgebaut wird.

Bernd

Gruß Merger