Moin!
Angenommen, jemand arbeitet seit über 30 Jahren im Wechselschichtdienst (Früh - Spät - und Nachtdienst) als Angestellter im ÖD, mit viel bis überwiegend Nachtdienst. Nun fiele dem AG ein, dass kein Nachtdienst mehr nötig ist. Müsste der AN einfach hinnehmen, dass quasi über Nacht die seit über drei Jahrzehnten gewohnten Nachtzuschläge wegfallen? Auch wenn im seinerzeit geschlossenen Arbeitsvertrag 3 - Schicht - Betrieb vereinbart wurde?
Bernd