Nachtzuschlag

Hallo,
wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag für ausschließlich Nachtarbeit eingeht, etwa in der Hotelbranche, hat er gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschläge?
Vielen Dank für Eure Antwort,
Gruß - Ch.

Hi!

wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag für ausschließlich
Nachtarbeit eingeht, etwa in der Hotelbranche, hat er
gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschläge?

Ja, hat er (Abs. 5).
Entweder in monetärer Form oder aber in Form von Freizeit.

Im ArbZG ist zwar der Anspruch an sich fixiert, nicht aber die Höhe.
Die Rechtsprechung hält >= 25% für angemessen.

VG
Guido