Nachtzuschlag hotel

Hallo

wenn man im Hotel nachts Arbeitet bekommt man normalerweise nachtzuschlag
gibt es eine sonderregelung für ausländer (polin) ??

Servus,

das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von deren Nationalität.

Somit auch § 6 Abs 5 ArbZG. Im Fall „Polin“ könnte ich mir vorstellen, dass die Arbeitnehmerin bei der Einstellung den Wunsch äußert, für die Nachtarbeit lieber mehr Freizeit als mehr Geld zu bekommen, damit sie möglichst zu allen wesentlichen Marienfeiertagen eine Familienheimfahrt organisieren kann, und dann nachher, wenn sie die Lohnabrechnungen der Kollegen sieht, sehr traurig darüber ist, dass sie nicht gleichzeitig mehr Freizeit und mehr Geld bekommt. Worauf eine Kollegin, der es ähnlich geht, ihr dann erklärt, dass das ein deutsches Extragesetz zum Quälen polnischer Arbeitnehmer ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder