Nachtzuschlag,Sonn und Feiertagszuschlag

Ich arbeite in einer kleinen Senioren-WG und wurde im 2 schichtsystem,also Früh/Spät,eingestellt.Jetzt möchte die Chefin ab 1.11.11 ein Dreischichtsystem einführen und sagt die Zuschläge wären schon drin und es wird sich am gehalt nichts ändern.Meine Frage:Ist es überhaupt rechtens,dass sie sie keine Zuschläge zahlt?Mir stehen doch die Zuschläge für die Nacht zu,zumal die Nachtschicht von 20.00 uhr bis 06.00 uhr früh geht.bitte helfen Sie mir!Danke!LG Conny

Hallo,
Was im Gehalt verankert ist und was nicht, steht in Ihrem Arbeitsvertrag. Bei einem monatlichem Gehalt kann das alles schon mit drin sein. Bei einem Stundenlohn sollte dies extra abgerechnet werden. Wenn Sie aber jetzt vom 2-schicht- ins 3-schichtsystem wecheln, sollte der Vertrag geändert werden und dementsprechend auch das Gehalt. Wenn Sie jetzt eine Woche Nachtschicht haben, arbeiten Sie ja auch 50 Std. die Woche. Ansonsten stehen Ihnen diese Zuschläge zu und das auch noch Steuerfrei (ausser von 20:00 - 22:00).Ich würde mal mit meiner Chefin reden.
LG