Hallo,
kurze Frage, ist der Arbeitgeber, in diesem Fall in der Hotelbranche, also im Gastronomiebereich verpflichtet, Nachtzuschlag auch in der Probezeit zu geben, wenn dieser sonst auch Nachtzuschläge gibt. (außerhalb der Probezeit) oder hat er die Möglichkeit diesen in der Probezeit zu verweigern.
Trotz meiner Suche in Gesetzestexten (BWL Student) bin ich auf keinen grünen Zweig gekommen.
Bedanke mich schon mal im Vorraus für Eure Hilfe!