Nachunternehmer Bescheinigungen

Ich arbeite als Nachunternehmer für einen Bauträger, welcher von mir eine Netto-Abschlagrechnung verlangte. Nachdem diese fällig war, verlangt er jetzt plötzlich die Beibringung von Bescheinigungen vom Finanzamt, obwohl z.B. gar keine Ust. berechnet worden ist,der Bau BG, der AOK usw. und macht die Zahlung davon abhängig.
Muss ich nun die Arbeiten zuende führen, d.h. immer mehr Geld investieren, oder kann ich die Arbeiten bis zur Abschlagzahlung unterbrechen, das Beschaffen der Bescheinigungen dauert sicherlich 1-2 Wochen.
Unser Vertrag beruht auf der VOB.

Hallo Herr Blumenkamp,

für Ihre Frage kann ich Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben.

Immer wieder das gleiche mit den Geiern von Bauträgern, die versuchen, den Gewinn auf Kosten der Nachunternehmer zu mehren. Ihr Geier hat eine AZ ohne MWST gefordert. Dies ist nach § 16 VOB nicht zulässig. Die AZ sind immer mit ausgewiesener MWSt in regelmäßigen Abständen zu stellen und binnen 21 Tagen nach Zugang fällig. Ich würde dem die gleiche AZ mit Mehrwertsteuer stellen und zusneden, sowie auf das Zahlungsziel innerhalb von 21 Tagen hinweisen. Zaht der nicht, müssen Sie ankündigen, dass, wenn die Zahlung nicht innerhalb einer von Ihnen selbst zu bestimmenden Frist nicht eingegangen ist, sie die Arbeiten am (Datum) einstellen werden. Dei geforerten Bescheinigungen hätte der zwar sicgh bei Vertragsabschluss bereits vorlegen lassen müssen, aber bei der von mir vorgeschlagenenen Vorgehensweise können Sie sich die Unterlagen ja zwischenzeitlich besorgen und dem Typen mit Anschreiben übergeben. Mein Rat, Finger weg von den Bauträgern, insbesondere von privaten. Vorbeschriebenes ist jedoch keine verbindliche Rechtsauskunft, die nur von den dazu privilegierten Personen geleistet werden darf.

Ganz vielen Dank fürs erste, das Problem, das hinter der beschriebenen Problematik steckt, ist jedoch, dass ich immer mehr Geld in den Bau inverstiere mit fraglichem Ergebnis.
Die VOB sagt aber eindeutig, dass Abschlagzahlungen beschleunigt zu leisten sind, ich trage ja beim Weiterarbeiten das ganze Risiko, dass dann mit fragwürdigen Reklamationen, nachdem die Baustelle fertig ist, ich gar kein Geld sehe.
Was passiert, wenn ich die Arbeiten bis zum Eingang einer Zahlung einstelle? Kann er eine andere Fa. auf meine Kosten weitermachen lassen, bis ich alle Bescheinigungen habe, sind wir 2 Wochen weiter und selbst dann kann man noch monieren, dass diese oder jene Bescheinigung nicht ausreichend sei, da gibt es ja viele Möglichkeiten. Vielen Dank für Ihre (erneute) Einschätzung, mfG Heinz B.

Ich würde mit Einstellen der Arbeiten ab dem … drohen und dann auch einstellen.

Lieber Herr Blumenkamp,
Worum geht es eigentlich genau?
Ich vermute, die Buchhaltung Ihres Vertragspartners möchte vor Auszahlung wissen, wie sie Umsatzsteuer/Vorsteuer/Sozialabgaben verbuchen soll. Dazu braucht sie Ihre Bescheinigungen vom Finanzamt. Vielleicht, dass Sie der Kleinunternehmer-Regelung unterliegen?
Lässt sich das nicht mit einem Anruf bei Ihrem Vertragspartner klären? Damit Sie die Sachlage und dessen Gründe verstehen? Das sind doch sicher Notwendigkeiten und keine willkürlichen Verzögerungen.
Neben den Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten ist vertraglich auch die Leistungsausführung geschlossen wurden.
Bei Vertrags-Nichterfüllung durch die Geschäftspartner geht es nicht mit Gefühl und Meinung weiter, sondern mit Fristsetzungen. Falls etwas vertraglich vergessen oder unklar formuliert wurde, muss nachverhandelt werden (z.B. Vorauszahlungen für teure Bauteile). Klärende Gespräche sind immer gut.
Übrigens: Eines der Problem eines Unternehmers, egal auf welcher Seite, ist auch immer das Warten aufs Geld.
Mein ganz persönlicher Rat: Keine Panik. Machen Sie einerseits Druck (das wissen Sie vielleicht, so etwas muss man lernen und üben), aber bleiben sie andererseits gelassen.
Mit herzlichen Grüßen
Wolfgang Look
Architekt, Dipl.-Ingenieur

Hallo was ist ein Nachunternehmer ?
Gruß