Liebe Freunde,
wer hat Erfahrung und kann mir weiterhelfen.
Ich habe eine anerkannte Berufskrankheit und die private
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt.
Kann die private Versicherung eine ärztlich Nachuntersuchungen anordnen?
Die Hautkrankheit gilt als unheilbar und nach meinen Ärzten werde ich
lebenslang darunder leiden müssen.
Vielen Dank im Vorraus.
Guten Tag Harry,
Hat jemand eine BUV mit einer Arztanordnungsklausel, dann ist diese
Klausel zu erfüllen. Was sie birgt (Fristen, Kosten, Wiederholungen,
Sinnhaftigkeit bei bestimmten Erkrankungen etc.), kann hier keiner
beurteilen. Die Frage der Anordnung unsinniger Untersuchungen - zumal
wenn diese von der Gesellschaft zu tragen sind, wird sich regelmäßig
nach einiger Zeit von selbst klären. Denn die BUV-Leute sind ausgeschlafene Menschen und nicht auf den Kopf gefallen.
Im umgekehrten Fall - wenn ein Nehmer die Kosten zu tragen hat -
kann es kompliziert werden. Denn dann läuft das Ganze auf den Nachweis der Zumutbarkeit hinaus. Hier ist dann einzelfallweise eine
Abhilfe mittels eines Rechtsanwaltes bzw. Versicherungsberaters oder sogar eines Gerichtes erforderlich.
Gruß
Günther
Das ist nicht die Arztanordnungsklausel, sondern die Nachprüfungsklausel. Ich denke, selbstverständlich muss der Versicherer prüfen können, ob immer noch BU vorliegt.
Natürlich habe ich nichts gegen eine Nachuntersuchung.
Es geht rein um die Kostenfrage.
Da ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlegen will, steigen die Kosten für eine Nachuntersuchung, soweit diese in Deutschland durchgeführt wird erheblich.
Allein die Flugkosten liegen dann, bei monatelangen vorrausbuchen bei ca. 900 Euro, bei kurzzeitigen buchen sind aber locker 2000 Euro drin.
Desweiteren noch Bus oder Bahn sowie Hotelkosten.
Für die möchte ich nicht aufkommen.
In den Versicherungsbedingungen steht lediglich, das diese zu Lasten der Versicherung gehen.
Hat da jemand erfahrung, man doch niemand zwingen in Deutschland zuleben?
In den Versicherungsbedingungen steht lediglich, das diese zu
Lasten der Versicherung gehen.
Wenn Du mit „diese“ die Reisekosten und nicht die Arztkosten meinst, ist doch alles klar.
Hat da jemand erfahrung, man doch niemand zwingen in
Deutschland zuleben?
In der Allgemeinheit würde ich das nicht sagen, aber da Du ja scheinbar ein anerkannter BU-Fall bist, ist doch das einfachste, Du rufst in der Leistungsregulierung der Cosmos an und fragst nach. Da kannst Du ja auch fragen, wo genau in den Bedingungen das geregelt ist, falls es Dir problematisch erscheint. Teilweise gibt es aufgrund der Rechtsprechung auch eine „kundenfreundlichere“ Handhabung als in den Bedingungen beschrieben.
In Deinen Bedingungen steht vermutlich
Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienliche
Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der
versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen.
Die Bestimmungen des § X Abs. X gelten entsprechend.
Wenn die Versicherung dann meint, Dich in Dtl. zum Arzt schicken zu müssen, muss sie auch die Reisekosten zahlen.