Nachverfolgung bis zu Adresse über Ip ohne Straftat ?

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor einer Weile einen Bekannten (Chef )beim Ordnungsamt, angesch… indem ich einen anonymen hinweiß gab.Jetzt hat er so verlauten lassen,dass ers herrausfinden wird,wers war,da er eine Gerichtsvolzieherin kennt, die an alle Daten,von den Ämtern rankommen würde.Wenn es so ist, bin ich gefeuert.Jetzt,hat ja jedes Amt seinen eigenen Server und kann so über, meine Emailadresse und, meiner mitgelockten Ip, das herrausfinden,so habe ich schon gelesen.Aber es ist ja keine Straftat,aber die Gerichtsvollzieherin, macht mir schon Kopfzerbrechen… Kann jemand meine Sorge bestätigen,oder hat mein Chef keine Möglichkeit…
Gruß Erna Schulz

Weiss nicht ob ich das genau verstanden habe:
Anhand der IP Adresse kann nur der Provider den Benutzer benennen. Dieser gibt das nur per Gerichtsbeschluss raus.
Heikel wäre es nur wenn du eine fixe IP Adresse benutzt. Dann sieht man relativ schnell wer dahinter ist.
Anhand der Fragestellung ist nicht eindeutig wie der sachverhalt ist.

Gruss

Technisch ist es sicherlich möglich über eine Mailadresse oder IP den Sender/Besitzer des Zugangs zurück zu verfolgen. Ist es eine anonyme Mailadresse die nicht auf deinen Namen erstellt wurde, müsste die IP Adresse ermittelt werden mit der die Adresse erstellt wurde oder mit der man gerade Online war als die Mail gesendet wurde. Eine direkte Nachverfolgung hierbei zu dir ist jedoch erst wirklich möglich wenn bei dem Internet Service Provider eine offizielle Anfrage auf Amtshilfe gestellt wird damit er die Daten des Besitzers des Zugangs zu der entsprechenden IP heraussucht zur Verfügung stellt. Dazu ist jedoch ein richterlicher Beschluss möglich. Mit der in den Medien viel diskutierten Vorratsdatenspeicherung wäre es auf eine lange Sicht möglich, doch hat das Verfassungsgericht gerade erst das Gesetzt als nicht vereinbar mit unserem Grundgesetzt zum kippen gebracht. Lassen wir uns überraschen was unseren Gesetzesgebern jetzt einfällt. Rechtlich somit so aus, dass diese Gerichtsvollzieherin diese Daten nicht so einfach anfordern kann und darf. Beim Fileshareing stellt sich ja eine ähnliche Problematik. Auch die Musikindustrie muss über die Staatsanwaltschaft gehen um an die Daten zu einer IP zu kommen. Wenn sie also nicht vorsetzlich kriminelle Wege einschlägt sollte Sie nicht an die persönlichen Daten kommen. Dafür sorgt das Datenschutzgesetz. Zumindest theoretisch.
Die Herausgabe von Informationen zu anonymen „Anzeigen“ sind meines wissens nach ebenfalls nicht zulässig außer die Strafverfolgungsbehörden beantragen es weil dein Chef z.B. eine Verleugnungsanzeige gestellt hat und somit der Amtsapparat anläuft.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.

Grüße K. Simon.

Danke für die schnelle Antwort,ist nur dann erst ergerlich,wenn ich aus reinem Rechtsempfinden, mein Gesicht und meine Anstellung verliere und obendrein noch vorn Kalie sitzen werde,wenn er weiß wie ers anstellen soll…Na toll,trotzdem Danke…

Hallo noch mal habe deine Antwort, nicht zur Suche frei gegeben,was immer das auch bewirkt.Ist nicht gegen Dich , im Gegenteil,war sehr hilfreich,aber genau das soll auch mein Chef nicht lesen… Dumm von mir aber vorsichtig…Danke für die schnelle Antwort,ist nur dann erst ergerlich,wenn ich aus reinem Rechtsempfinden, mein Gesicht und meine Anstellung verliere und obendrein noch vorn Kalie sitzen werde,wenn er weiß wie ers anstellen soll…Na toll,trotzdem Danke…

Hallo noch mal habe deine Antwort, nicht zur Suche frei gegeben,was immer das auch bewirkt.Ist nicht gegen Dich , im Gegenteil,war sehr hilfreich,aber genau das soll auch mein Chef nicht lesen… Dumm von mir aber vorsichtig…Danke für die schnelle Antwort,ist nur dann erst ergerlich,wenn ich aus reinem Rechtsempfinden, mein Gesicht und meine Anstellung verliere und obendrein noch vorn Kalie sitzen werde,wenn er weiß wie ers anstellen soll…Na toll,trotzdem Danke…

IT-Sicherheit ist nicht mein Fachgebiet. Meines Erachtens musst Du mit dem Problem einen Fachanwalt konsultieren.