Guten Tag liebe Wissende!
Ich beschäftige mich zur Zeit gerade interessehalber mit dem Nachstehenden und habe hierzu auch schon gegoogelt - bin mir aber nicht so sicher, ob ich alles richtig verstanden habe… vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Folgender fiktiver Fall: Person X hat den Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Land Niedersachsen) von 1992 bis 1995 abgeleistet. Danach war Person X für 2 Jahre und 4 Monate Landesangestellter (BAT). Erst danach wurde Person X verbeamtet.
Nun wurde im Rahmen der Kontenklärung seitens der Deutschen Rentenversicherung die Frage aufgeworfen, ob für die Zeit des Vorbereitungsdienstes eine Nachversicherung durchgeführt wurde. Dies steht zur Zeit noch nicht fest, vermutlich aber nicht.
Damit stellt sich mir die folgende Frage:
Muss die Nachversicherung zwingend jetzt noch erfolgen? Oder gibt es grds. noch ein Ermessen (z. B. wegen des Zeitablaufes und/ oder weil ja ab 1997 wieder eine versicherungsfreie Tätigkeit aufgenommen wurde)?
Bereits gefunden habe ich die §§ 8, 181 und 233 SGB VI. Hiernach erfolgt eine Nachversicherung u. a. nicht, wenn innerhalb von 2 Jahren wieder eine versicherungsfreie Tätigkeit aufgenommen wird. Hier sind es aber 2 Jahre und 4 Monate.
Hintergrund meiner Frage ist, dass sich Person X - ohne Nachversicherung - angeblich seine Beiträge zur Rentenversicherung aus der Angestelltenzeit wegen Nichterfüllens der Mindesbeitragszeit von 60 Monaten erstatten lassen kann. Bei Durchführung der Nachversicherung hätte Person X dann wohl knapp über 60 Monate Pflichtbeitragszeiten zuzüglich Schulbesuch nach dem 17. Lebensjahr. Eine Erstattung der Beiträge wäre dann in keinem Fall mehr möglich. Stimmt dies so?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Euer Bemühen, hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt…
Lieben Gruß
Trillian