Nachversicherung gesetzliche Krankenkasse

Hallo!

Folgende Situation: Meine Freundin hat sich Mitte November exmatrikuliert und sich daraufhin eine Woche später arbeitslos gemeldet. Die Exmatrikulation lief nun aber nachträglich rückgängig zum 30.09.2010 (damit das neue Wintersemester nicht mehr zu ihren Semestern gezählt wird). Nun hat sich die gesetzliche Krankenkasse fast zwei Monate später überlegt, dass sie ja nur bis zum 30.09. als Studentin versichert war und dann erst ab 23.11. über die Arge und will sie jetzt für diesen Zwischen-Zeitraum nachversichern in der sogenannten „freiwilligen Krankenversicherung“, die sie dann mind. 140€ pro Monat kosten würde, sprich sie müsste knapp 250€ nachzahlen. Sie hat in diesem Zeitraum zwar gearbeitet, aber das war eine geringfügige Beschäftigung (400€) und da zahlt man ja keine Sozialversicherungsbeiträge. Weiß jemand, ob das einfach so geht im Nachhinein und ob die Krankenvers. sie einfach so dazu „zwingen“ kann? Denn noch hat sie keinen Job gefunden und lebt von 359€ Hartz4, aber das ist der Krankenvers. natürlich egal, wie sie nun an das Geld kommt… Wir wären euch für jede Antwort sehr dankbar!

Hallo,
seit 2007(GKV) bzw. 2009 (PKV) darf in Deutschland kein Mensch mit gemeldetem Wohnsitz in Deutschland ohne Krankenversicherung sein.
Wenn nun eine, an sich versicherungspflichtige Mitgliedschaft wegen Ende
der Versicherungspflicht beendet wird, dann muss sich der Betreffende nahtlos weiterversichern, egsl ob in der Familienversicherung, wenn die Möglichkeit besteht oder als freiwilliges Mitglied in der GKV oder in der PKV.
In diesem Falle hat die Krankenkasse das Recht und die Pflicht auf die Nachentrichtung der Beiträge im Rahmen einer „freiwilligen“ Mitgliedschaft bzw. einer „Zwangsversicherung“ nach § 5 Abs. 13 SGB V.
zu bestehen.
Mein Rat, sich mit der Kasse um eine gütliche Regelung bemühen, ggf.
Ratenzahlung anbieten um Säumniszuschlägen oder gar Leistungseinschränkung zu entgehen.
Was ich nicht empfehlen kann, ist überhaupt nichts zu tun - das kann teuer werden. Ich habe Fälle in der Praxis, da geht es nicht um zwei, drei Monate, da geht es um Jahre und um 5stellige Summen.
Gruss
Czauderna

Hat sie denn bis November noch studentische KV-Beiträge gezahlt ? Dann wundert mich, dass die Kasse damit nicht zufrieden ist.

Unbedingt mit der Kasse verhandeln.

Hallo,

warum sollte sich die Kasse damit zufrieden geben? Die Beiträge der studentischen Krankenversicherung sind niedriger, als die Beiträge der freiwilligen Krankenversicherung.

Davon aber mal ganz abgesehen: Durch die Exmatrikulation zum 30.09. existiert ab dem 01.10. keine Krankenversicherung der Studenten mehr. Insofern dürfen hierfür auch gar keine Beiträge mehr entrichtet werden.

Grüße
Florian

Die Exmatrikulation erfolgte doch weit rückwirkend. Da hätte man sich schon einigen können.

So, ich habe mich nochmals genau erkundigt, wie das alles abgelaufen ist. Die studentischen Beiträge wurden rückwirkend zum 30.09. zurückerstattet, dadurch entstand die Versicherungslücke und nun wird also die freiwillige Nachversicherung Pflicht, weil diese Beiträge doppelt so hoch sind, wie der Studententarif und damit natürlich attraktiver für die Kasse.

Hallo Herr Czauderna,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Nein, nein, also Sie haben absolut Recht: nichts zu tun, sieht sie selbst definitiv auch als die schlechteste Lösung und sie hat auch schon mehrmals mit der K.Kasse gesprochen.
Auf Ratenzahlungen würde sich die Kasse unter Umständen einlassen, wenn die genaue Höhe ihres Beitrages in der freiwilligen KV feststeht. Immerhin etwas…