Hallo!
Folgende Situation: Meine Freundin hat sich Mitte November exmatrikuliert und sich daraufhin eine Woche später arbeitslos gemeldet. Die Exmatrikulation lief nun aber nachträglich rückgängig zum 30.09.2010 (damit das neue Wintersemester nicht mehr zu ihren Semestern gezählt wird). Nun hat sich die gesetzliche Krankenkasse fast zwei Monate später überlegt, dass sie ja nur bis zum 30.09. als Studentin versichert war und dann erst ab 23.11. über die Arge und will sie jetzt für diesen Zwischen-Zeitraum nachversichern in der sogenannten „freiwilligen Krankenversicherung“, die sie dann mind. 140€ pro Monat kosten würde, sprich sie müsste knapp 250€ nachzahlen. Sie hat in diesem Zeitraum zwar gearbeitet, aber das war eine geringfügige Beschäftigung (400€) und da zahlt man ja keine Sozialversicherungsbeiträge. Weiß jemand, ob das einfach so geht im Nachhinein und ob die Krankenvers. sie einfach so dazu „zwingen“ kann? Denn noch hat sie keinen Job gefunden und lebt von 359€ Hartz4, aber das ist der Krankenvers. natürlich egal, wie sie nun an das Geld kommt… Wir wären euch für jede Antwort sehr dankbar!