Hallo,
ein LKW Fahrer war vom 14.03.2008 bis einschl. 05.05.2009 selbständig. Seit dem 06.05.2009 bezieht dieser Arbeitslosengeld.In der zwischenzeit hat er die Privatinsolvenz angemeldet und wollte eigentlich auf einen Vergleich mit den Gläubigern hinaus. In der Zeit seiner Selbstständigkeit hatte er sich nicht Krankenversichert. Er hat heute ein Schreiben seiner damaligen Gesetzlichen Krankenversicherung bekommen, mit der Bitte ein Formular auszufüllen damit er für den Zeitraum seiner Selbständigkeit nachversichert wird. Er hat dort angerufen um zu erfahren welche Kosten auf Ihn zukommen, er bekam mitgeteilt das die Höhe der Nacherhebeung sich für die 14 Monate bei 6000 € belaufen. Er hatte in diesen Monaten ein Brutto Umsatz von ca 27000 € erwirtschaftet. Gibt es die Möglichkeit der Nachforderung zu entgehen. Der Mitarbeiter der Kranknenkasse sagte ihm er könne sich eine PKV suchen die Ihn für den Zeitraum seiner Selbständigkeit rückversichert.Da dieses wesentlich günstiger ist. Hat jemand Erfahrung in einer ähnlichen Situation gesammelt und kann Tipps geben. Danke
Hallo,
in so einem Fall könnte man mal eine Private Krankenversicherung anfragen, ob sie ihn - für einen aufwandslosen Zeitraum - versichert und dafür Prämien kassieren kann.
Die Chancen würde ich mir hier allerdings nicht allzu hoch ausrechnen, da die Versicherung ja keine Folgebeiträge bekäme und u.U Prämie an den Vertreter und Kosten über den Einnahmen lägen.
Die Rückversicherung in der GKV wäre dann die einzige Lösung, da seit irgendwann in den letzten 2 Jahren eine Pflichtversicherung, weiss nimmer genau seit wann.
VG
Melanie