Hallo Forumsmitglieder,
wie ist es eigentlich, wenn man Beamter auf Widerruf wird? Man hat ja da die Möglichkeit, sich privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern, wenn man ins Referendariat geht für zwei Jahre…
Mal angenommen, man versichert sich privat für diese zwei Jahre, in den Tarifwerken steht, daß dieser Tarif diese zwei Jahre Gültigkeit hat und man wird danach nicht verbeamtet, was für einen Sinn macht es dann sich privat zu versichern? Ausser das vielleicht der Beitrag niedriger wäre? Man kommt ja dann automatisch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung, da man ja nicht verbeamtet wird…, sondern nur Angestellter im ö.D.
Was passiert also nach dem Referendariat? Was hat es im Nachhinein für ein Sinn gemacht, sich privat zu versichern???
Danke für Eure Antworten.