Nachversicherung nach Beamtenausbildung

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

  • Mann, 32 Jahre, in den letzten drei Jahren Beamtenausbildung im gehobenen Dienst einer Landesbehörde, davor 2 Jahre sozialversicherungspflichtig in Teilzeit beschäftigt mit ca. 900 Euro brutto/Monat, davor 5 Jahre Student mit mehreren Ferienjobs, davor 3 Jahre sozialversicherungspflichtige Berufsausbildung

  • Nach Abschluss der Beamtenausbildung erfolgt die Übernahme in einen 1-Jahres-Zeitvertrag als sozialversicherungspflichtiger Angestellter bei derselben Landesbehörde.

  • Nach diesem Angestellten-Jahr voraussichtliche Übernahme ins Beamtenverhältnis (2009).

  • Der Dienstherr bietet eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung an (für die dreijährige Ausbildungseit).

Nun meine Frage: Was ist sinnvoller - die 3 Jahre nachversichern in der gesetzlichen RV oder als Anwartschaftszeit auf die spätere Pension stehen lassen?

Danke an alle, die sich die Mühe des Lesens gemacht haben und vielleicht eine Idee oder Anregung haben!

Thomas

Nun meine Frage: Was ist sinnvoller - die 3 Jahre
nachversichern in der gesetzlichen RV oder als
Anwartschaftszeit auf die spätere Pension stehen lassen?

Ich würde sagen: Letzteres.

Hallo,

ich würde ebenfalls auf letzteres tippen. Meines Wissens nach kann dann auch das Geld das in die gesetzliche RV eingezahlt wurde auf Antrag ausgezahlt werden. Welche Fristen und Zeiträume gelten, kann ich dir leider nicht sagen.

Gruß

Samira