Nachversicherung vor Gründungszuschuss

Da der Antrag auf Gründungszuschuss ja einige Wochen geprüft werden muss und man sich bei der Arbeitsagentur bei Antragsabgabe direkt abmelden muss, um keine Überzahlung zu riskieren, habe ich eine Frage zur Sozialversicherung zwischen Antragsabgabe und einer evtl. Ablehnung des Gründungszuschuss:

  1. Die Arbeitsagentur meinte, dass man einen Monat nachversichert sei.

  2. Die Krankenkasse meinte, dass gelte nur zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen und nicht für die Zeit vor einer Selbstständigkeit. Das bedeutet: man muss schlimmstenfalls die Sozialversicherungsbeiträge während der Antragsprüfung selbst tragen, auch wenn man ein paar Wochen später abgelehnt wird.

Was ist korrekt?

Hallo
Sorry für die späte Antwort, aber ich meine, dass die Krankenkasse Recht hat, denn Sie sind ab dem ersten Tag bereits selbständig und müssen sich daher freiwillig krankenversichern.
das Risiko tragen Sie.
Weitere Infos unter www.kreuzer-michael.de

Schöne grüsse aus dem Maintal