Guten Tag,
zur Zeit arbeite ich noch in der Schweiz und bin somit auch hier krankenversichert. Da ich ab Dezember wieder zurück nach Deutschland gehe und mit höchster Wahrscheinlichkeit arbeitslos sein werde, habe ich mit meiner „neuen“ deutschen gesetzlichen Krankenkasse ein Problem. Wenn man in Deutschland bei einem Arbeitgener ausscheidet, wird man automatisch 4 Wochen bei der Krankenkasse nachversichert. Da ich wie gesagt im Ausland war, besteht bei mir eine solche Nachversicherungspflicht nicht. Gemäss Aussage vom Arbeitsamt werde diese ab der 5 Woche meine Krankenkassenbeiträge übernehmen. Aber was ist mit den ersten 4 Wochen? Muss das Arbeitsamt die Kosten für diesen Zeitraum auch übernehmen??? Oder muss ich mich freiwillig versichern und bleibe auf den Kosten sitzen???
Für eure Antworten bedanke ich mich im Vorraus.