Hallo.
mir brennt eine wichtige Frage unter den Nägeln, die meine vor kurzem genommene Elternzeit betrifft.
Ich hatte 3 Monate am Stück Elternzeit, in denen ich natürlich auch Elterngeld bezog. Für meine Firma habe ich in diesem Zeitraum nicht gearbeitet. Da ich per Überlassungsvertrag einen Dienstwagen habe, habe ich mit meinem Vorgesetzen vereinbart, dass ich den Wagen auch gerne während der Elternzeit behalten könnte (Kombi; gut für die kleine Familie , obwohl im Vertrag bei „längerfristigen Ausfällen“ (hierunter fällt natürlich auch die Elternzeit) eine Rückgabe eigentlich zulässig gewesen wäre. Sehr nobel, oder!?
Nun will aber meine Personalabteilung den geldwerten Vorteil in meinen nachfolgenden normalen Arbeitsmonaten den geldwerten Vorteil für die „ausgefallenen“ Elternzeitmonate nachversteuern!
Ist diese Vorgehensweise überhaupt korrekt? Ich bin doch theoretisch während meiner Elternzeit nicht in der Firma angestellt und werde von denen auch nicht bezahlt. Meiner Firma könnte es doch eigentlich rückwirkend egal sein, ob ich das Fahrzeug hatte oder nicht!? Die Leasingrate muss ja sowieso weiter bezahlt werden. Letztendlich ist das doch nur zu meinem persönlichen (steuerlichen) Nachteil.
Kann mir hierzu jemand „kurzfristig“ seine Einschätzung mitteilen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten und Meinungen!
Grüße,
Nickes2000