Nachversteuerung Geldwerter Vorteil aus Elternzeit

Hallo.
mir brennt eine wichtige Frage unter den Nägeln, die meine vor kurzem genommene Elternzeit betrifft.

Ich hatte 3 Monate am Stück Elternzeit, in denen ich natürlich auch Elterngeld bezog. Für meine Firma habe ich in diesem Zeitraum nicht gearbeitet. Da ich per Überlassungsvertrag einen Dienstwagen habe, habe ich mit meinem Vorgesetzen vereinbart, dass ich den Wagen auch gerne während der Elternzeit behalten könnte (Kombi; gut für die kleine Familie :smile:, obwohl im Vertrag bei „längerfristigen Ausfällen“ (hierunter fällt natürlich auch die Elternzeit) eine Rückgabe eigentlich zulässig gewesen wäre. Sehr nobel, oder!? :smile:

Nun will aber meine Personalabteilung den geldwerten Vorteil in meinen nachfolgenden normalen Arbeitsmonaten den geldwerten Vorteil für die „ausgefallenen“ Elternzeitmonate nachversteuern!

Ist diese Vorgehensweise überhaupt korrekt? Ich bin doch theoretisch während meiner Elternzeit nicht in der Firma angestellt und werde von denen auch nicht bezahlt. Meiner Firma könnte es doch eigentlich rückwirkend egal sein, ob ich das Fahrzeug hatte oder nicht!? Die Leasingrate muss ja sowieso weiter bezahlt werden. Letztendlich ist das doch nur zu meinem persönlichen (steuerlichen) Nachteil.

Kann mir hierzu jemand „kurzfristig“ seine Einschätzung mitteilen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten und Meinungen!

Grüße,
Nickes2000

Hallo, Rückgabe wäre hier das Zauberwort. Was ich nicht nutze das muss ich nicht versteueren. So haste doch einen Vorteil, den andere Elternpaare nicht haben. Zwar bin ich nicht so bewandert im Steuerrecht, jedoch würde ich das genau so machen, wie Deine Firma. Ich denke das ist völlig korrekt. Eine Nachfrage beim Steuerberater oder besser beim Finanzamt ist empfehlenswert, wobei das FA nichts kostet.
Hoffe das ich Euch einen Denkanstoss geben konnte.
LG
Parkettmeistewr

Hallo, Rückgabe wäre hier das Zauberwort. Was ich nicht nutze das muss ich nicht versteueren. So haste doch einen Vorteil, den andere Elternpaare nicht haben. Zwar bin ich nicht so bewandert im Steuerrecht, jedoch würde ich das genau so machen, wie Deine Firma. Ich denke das ist völlig korrekt. Eine Nachfrage beim Steuerberater oder besser beim Finanzamt ist empfehlenswert, wobei das FA nichts kostet.
LG
Parkettmeistewr

Hallo,
sorry, dass ich nicht eher geantwortet habe.

Mit dem Thema kenne ich mich leider nicht sehr gut aus.

Aber bei einem bin ich mir sicher: Auch während der Elternzeit ist man bei dem Unternehmen angestellt, das Beschäftigungsverhältnis ruht lediglich. Von daher ist es vielleicht durchaus legitim, den Zeitraum nachzuversteuern. Im Zweifel würde ich einfach mal bei einem Steuerberater nachfragen.