Nachversteuerung von dienstwagen

Mein Arbeitgeber hat mir ein Dienstauto zur Verfügung gestellt. Mit diesem habe ich vornehmlich Bereitschaftdienste übernommen. Auch musste ich diese von zu Hause aus leisten. Es gab nie die 1 % Regelung

Nunmehr hat mir mein Arbeitgeber gekündigt und will jetzt die Nachversteuerung von 8 ooo Euro von mir haben!

Meine Frage wer ist jetzt eigentlich steuerpflichtig bzw Nachzahlungspflichtig?

Danke der Antworten

Hallo,
die 1%-Regelung greift immer dann, wenn das Kfz auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stand. Ich nehme an, dass die Nichtanwendung durch eine Lohnsteueraußenprüfung beim Arbeitgeber aufgefallen ist.
Der geldwerte Vorteil ist vom Arbeitnehmer als Sachbezug mit seinem Lohn zu versteuern. Man hat keinen Anspruch darauf, wenn die Versteuerung bisher unterblieben ist, dass die Lonsteuer aus der Nachversteuerung vom Arbeitgeber getragen wird. Wenn dies in manchen Fällen gemacht wird, so ist das Kulanz des Arbeitgebers.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo Manni,

leider kenne ich mich im Steuerrecht nicht wirklich aus. Bitte kontaktiere doch jemanden, der darüber besser bescheid weiß.

Lieben Gruß und viel Glück,
rogberlin.

Hallo,

ich bin zwar kein Experte im Forum aber versuche hier weiterzuhelfen.

Es ist festzustellen, ob in den Lohnaabrechnungen täglich Privaten-Nutzungsanteil angesetzt wurden.

Bei einer unentgeldlichen Überlassung eines PKW durch den Arbeitgeber, welches der Arbeitnehmer auch zu Fahrten zwischen der Wohnung und Arbeitstätte nutzen kann, erfolgt die Versteuerung in den meisten Fällen gemäß §§ 8 und 6 des Einkommensteuergesetz. Eine unentgeldliche Überlassung an den Arbeitnehmer bedeutet, das die Kosten für das Kraftfahrzeug komplett von dem Arbeitgeber übernommen werden. Der Arbeitnehmer muß lediglich den Privaten-Nutzungsanteil (geldwerte Vorteil) versteuern.

Falls der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug noch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte nutzen darf, so muss dieser geldwerte Vorteil mit 0,03% des inländischen Bruttolistenpreises (zzgl. Sonderausstattung) für jeden Entfernungskilometer ansetzen (vgl. § 8 Abs. 2 EStG).

Der so zu ermittelnde Wert (geldwerter Vorteil) muss vom Arbeitgeber in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden und unterliegt somit auch dem Lohnsteuer abzug. Gegebenenfalls fallen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer an, hier muss jedoch der einzelfall geprüft werden.

Fazit: Der Arbeitgeber hätte dies in den Lohnabrechnungen berücksichtigen müssen.

Grüße
Yucatan

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo Manni,

leider ist man als Arbeitnehmer auch verpflichtet, sich über die Versteuerung von Lohnersatzleistungen zu informieren, daher ist die Steuernachforderung wahrscheinlich gerechtfertigt. Allerdings würde ich bei so einer Summe doch einen Anwalt zu Rate ziehen.

Viele Grüße,
C.

Hallo stein manni,

an deiner Stelle würde ich lieber einen Rechtsanwalt fragen, ich kann dir leider nicht weiterhelfen. Sorry

Mfg
Michelle

Hallo, wenn Sie die Fahrten nur für berufliche Zwecke erledigt haben ist die Nachforderung grundlos. Schwierig dürfte es werden, wenn die private Nutzung im Arbeitsvertrag geregelt wurde.

ICh denke dies ist eher ein Arbeitsrechtliches denn ein steuerliches Problem. Ich würde an Ihrer stelle Kontakt mit der Rechtschutzversicherung aufnehmen und dann anwaltlichen Rat einholen.

Hallo,

ich habe doch von Steuerfragen keine Ahnung. Tut mir leid.

Gruß,
J. Lorenz

Hallo
meiner meiner nach hat der arbeitgeber doch alles bezahlt und erledigt was das Auto anbelangt warum auf einmal die Wandlung ?
wenn das schon über ein paar Jahre so geht das jegliche Kosten vom Arbeitgeber bezahlt wurden warum auf einmal nichtmehr?
Für mich leider nicht nachvollziehbar denn wenn er alle vorteile erhalten hat dann kann er auch alle Nachteile auf sich nehmen.Ob gekündigt oder nicht.
LG BMausi123

Hallo,

das heisst im Klartext, sie haben nie die 1% geleistet.

Hier meine Fragen, beinhaltet es auf irgendeinem Papier das sie einen Dienstwagen zur Verfügung hatten?

Verlangt ihr Beruf einen Dienstwagen?

Wenn nein, dann hilft hier nur noch ein Rechtsanwalt der diese Angelegenheit regelt.

Weil er kann nicht einfach nach Beendigung des Arbeitsverhältnis eine Forderung stellen, die nicht relevant ist bzw. nirgendwo steht.

mfg
Angela06

Hallo manni,

1% Regelung bist Du steuerpflichtig und damit auch ggf. nachzahlungspflichtig.

Aber hast Du denn das Dienstauto auch für Privatfahrten genutzt ( direkt zur Arbeit ).

Alle Privatfahrten hast Du doch bestimmt mit dem privaten Familienfahrzeug erledigt.

Über mögliche Nachzahlungsverpflichtungen habe ich keine Kenntnis / Erfahrung.

Aber hat sich Dein Arbeitgeber nicht jahrelang der Steuerhinterziehung strafbar gemacht; er hat die Lohnabrechnungen erstellt. Waren diese falsch??

Meine Empfehlung: Anwalt einschalten !!!

MfG

Stefan Seidel

Hallo,
du hast den Wagen genutzt und damit ist es dein geldwerter Vorteil den du versteuern musst. Nach dem EStG wird die Lohnsteuer im Auftrag unf für den Arbeitnehmer abgeführt.
Der Arbeitgeber darf aber nur für das aktuelle Jahr Lohnsteuer nachfordern. Nicht für Vorjahre. Das geht nur über das Finanzamt.