Hallo,
Jemand ist als freiberuflicher Sprachlehrer an einer privaten Sprachschule beschäftigt ist und hat in seinem Vertrag eine nachvertragliche Wettbewerbsklausel. Diese besagt, dass er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für eine bestimmte Zeit, weder in eigenem Namen noch für andere Auftraggeber tätig werden darf. Eine Entschädigungs Vereinbarung wird nicht getroffen. Ist diese Klausel nichtig?
Vielen Dank