Was wenn man geerbt hat und nun ein Schreiben einer Bank bekommen mit einem noch zu begleichenden Betrag (Kreditkarte) und diesen auch bezahlen kann.
Allerdings will man natürlich gerne wissen ob die Forderung richtig ist und bittet um einen Nachweis.d.h.einzelne Kontoauszüge.
Was wenn die Bank meinte allerdings erklärt dass man dann nochmal pro Kontoauszug/Monat Gebühren zahlen müsste und sie dann auch nicht wüssten ob darin dann alle Beträge enthalten sind??
Das man Gebühren zahlen muss ist ok.
Ist es allerdings ist es doch sonst der Fall,dass die Bank sehr wohl in der Lage ist nach bestimmten Abgängen/Kontobewegungen zu suchen?
Sonst könnten sie doch garkeine Abschlussforderung aufstellen oder?
Ist es rechtens wenn die Bank nun sagt,„es können zwar nocheinmal Auszüge gemacht werden,allerdings wissen die dann auch nicht ob sie die einzelnen Zahlungen die die „Endforderung“ darstellen, auch wirklich treffen“??
Sowas erscheint einem doch merkwürdig.
D.h.ich soll man jetzt einfach mal sämtliche Kontoauszüge bezahlen bis mal einer dabei ist der einen Teil der Forderung darstellt ?
Ist das rechtens?
Würde mich über Antworten sehr freuen und vielen Dank schonmal!!
Du erwähnst u.a. eine Kreditkarte. Die Bank kann verständlicherweise nicht beurteilen, ob nicht ggf. noch irgendwelche Abbuchungen aus vorgenommenen Nutzungen folgen. Zum anderen: Wenn die Bank jemandem heute aktuelle Kontoauszüge gibt, kann kurz darauf ein weiterer Umsatz bei der Bank eingehen (beispielsweise aus einer Einzugsermächtigung). Insofern ist der momentan ausgewiesene Saldo auch nur für diesen Zeitpunkt gültig.
Wenn eine Person also die Schuld eines Kontos begleichen möchte, kann zwischen letztem Saldo und dem endgültigen Abrechnungstermin nochmals eine Änderung eingetreten sein, und sie sollte daher eine Abrechnung per sofort in Auftrag geben (dann kommen evtl. nur noch Zinsen und Gebühren hinzu, die ja sonst z.B. vierteljährlich abgerechnet würden). Aber: Die Abbuchungen, die dann vielleicht noch auf dem Konto eingegangen wären, würden vom entsprechenden Gläubiger später auf anderem Wege beim Erbe eingefordert. Das heißt: Man weiß nie genau, wo noch irgendwo irgendwelche Forderungen an den Erben herangetragen werden. Entweder muß man sich auch darauf einstellen oder überlegen, ob man insgesamt das Erbe ablehnen möchte.
Es geht dabei auch nicht um finanzielle Dinge die man nicht ausgleichen kann.
Die Karte ist gesperrt,d.h.es handelt sich um Salden aus der Vergagenheit und um die „Endabrechnung“.
Wichtig war nur dass man einen genauen Nachweis bekommt von der Bank aus welchen Zahlungen sich diese zusammensetzt.
Das ist ja bei anderen Firmen auch kein Problem.
Dass man Gebühren für eine erneute Erstellung zahlen muss,auch ok.
Aber was unvertsändlich ist:
Es sollte doch im Interesse und Pflicht der Bank sein diese Auszüge dann gezielt rauszusuchen und nicht nach dem Motto: „Wir schicken Ihnen mal ein paar,vielleicht ist ja mal ein Auszug dabei,der eine Zahlung enthält.“
Es sollte doch auch im Interesse der Bank sein diese Auszüge rauszusuchen und zu einem schnellen Abschluss des Ganzen zu kommen.
Erfahrungsgemäss ist es doch eine Sache von wenigen Minuten diese rauszusuchen.