Nachweis der Eigennutzung einer Immobilie

Wie ist das mit dem Nachweis der Eigennutzung einer Immobilie. Es liegt eine private Eigennutzung vor (ersteigert und bewohnt seit 3 Jahren) - Allerdings wurde die offizielle Anmeldung bei der Meldebehörde von einem Ehepartner erst vor einem halben Jahr getätigt. Welcher Nachweis ist steuerlich rechtskräftig (im Besonderen bei der Besteuerung des Gewinns bei Verkauf). Ist der ausschlaggebende Beweis für die Eigennutzung der Anmeldezeitpunkt bei der Gemeinde, (notwendig für beide Ehepartner oder genügt es wenn sich einer angemeldet hat?) oder kann man die Eigennutzung auch durch Stromrechnungen, Gasrechnungen und Telefonrechnungen nachweisen? Danke für die Beantwortung!

Hallo,

da man verplichtet ist beim Wohnsitzwechsel, sich innerhalb einer Woche umzumelden und dies bei Nichtbeachtung mit Bußgeld geahndet wird,
könnte es schwierig werden dem Sachbearbeiter beim FA auf Rückfrage einen plausiblen Grund zu nennen warum man dies nicht getan hat.

Aber:

  1. Eine eigen genutzte Immobilie unterliegt nicht der Besteuerung
    (§ 23 (1) Nr. 1 EStG).

Eigen genutzt bedeutet entweder seit der Anschaffung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren.

Ehepartner 1 erfüllt die Voraussetzungen bereits, Ehepartner 2 erst in zweieinhalb Jahren.

  1. Es wird lediglich der Veräußerungsgewinn (VG) besteuert, d.h. Veräußerungspreis abzügl. Anschaffungskosten. Und nur wenn der VG
    600,-- übersteigt.

Diese Problematik könnte aber nur Ehepartner 2 treffen.

Sollte es tatsächlich zu einem Veräußerungsgewinn kommen (bei fallenden Immobilienpreisen unwahrscheinlich) müßte der Gewinn des Ehepartner 2 in Anlage SO eingetragen werden.

MfG

Hallo,

Diese Problematik könnte aber nur Ehepartner 2 treffen.

Sollte es tatsächlich zu einem Veräußerungsgewinn kommen (bei
fallenden Immobilienpreisen unwahrscheinlich) müßte der Gewinn
des Ehepartner 2 in Anlage SO eingetragen werden.

Man muß doch nicht zwingend selbst in der Wohnung wohnen, damit es als selbstgenutzt gilt. Ein Partner dürfte nahe genug stehen um alle Bedingungen zu erfüllen, wenn sogar Kinder drin wohnen könnten.

Cu Rene

Hallo,

der Steuerpflichtige muss das WG zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben.

Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn er das WG allein, mit seinen Familienangehörigen oder gemeinsam mit einem Dritten bewohnt.

Alle Voraussetzungen treffen auf Ehepartner 1 zu, ich gehe aber davon aus, dass die Wohneinheit auf beide Ehepartner eingetragen ist (sonst gäbe es ja keine Probleme)

Daher erfüllt also Ehepartner 2 die o.g. Voraussetzungen offiziel nicht. Da er , für das FA nicht nachvollziehbar, irgendwo anders gemeldet gewesen sein muss.

MfG