Nachweis der Einhaltung der Verjährungsfrist bei Mahnung

Habe ich das Recht, von einer Inkassofirma, das mich aktuell wegen einer 20 Jahre zurückliegenden Schuldensache (Stromkosten für Schaufenster) anmahnt, den Nachweis zu fordern, dass die letzte Mahnung an mich innerhalb der letzten 5 Jahre (oder 3?) gerichtet wurde (bekanntlich verfallen Schulden ohne Einhaltung dieser Frist)?

Es stellt sich natürlich auch die Frage, welche Garantie ich habe, dass ein solcher evt. gelieferter Nachweis kein Fake ist.

Danke im voraus.

Was für eine Forderung ist das denn? Gab es ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid oder dergleichen?

Ja, das ist schon ziemlich alt, ich habe es gerade nicht zur Hand, um das genaue Datum zu checken. Ursprünglicher Gläubiger Stadtwerke München.

Es geht, wie gesagt, um Stromkosten.

Dann beträgt die Verjährungsfrist mindestens 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die nach der Titulierung entstehenden Zinsansprüche müssen allerdings separat tituliert werden und verjähren sonst nach drei Jahren. Und um grundsätzlich auf deine Frage zu antworten: Die Beweislast für Verjährung liegt beim Anspruchsgegner (Schuldner).

Na toll :slight_smile: Danke. Ich probier´s trotzdem…

Was sollen das für seltsame Fristen sein, nach denen ein bestehender Schuldtitel verfällt ?

und „mahnen“ muss man ja nie, wenn man schon einen Titel hat. Man muss ihn vollstrecken lassen (Gerichtsvollzieher). Und ich weiß ja nicht wie es bei dir so zugeht, ich wüsste wenn der in den letzten Jahren bei mir mal geklingelt hätte. :smiley:

Es gibt zwar eine unausgesprochene Frist, bei der man(die Rechtsprechung) annimmt, der Gläubiger hat auf die Forderung verzichtet, wenn er 10 Jahre lang nichts unternommen hat um seine Forderung aus dem bestehenden Titel zu betreiben.

Zinsen aus alten Forderungen verjähren nach 3 Jahren.
Also man kann dann zwar die Summe aus dem Titel (da sind schon einige Zinsen drin) fordern, aber nicht z.B. für 20 Jahre Verzugszinsen. Nur für die letzten 3 Jahre zurück.

Info: https://www.zm-kanzlei.de/der-irrtum-ueber-die-30-jaehrige-verjaehrungsfrist-als-hoechstfrist/

Frag doch das Inkassobüro oder die Stadtwerke ob sie auch Bitcoins nehmen.

MfG
duck313