Student A hat kosekutiv studiert und im Oktober seine Abschluss-Arbeit abgegeben. Alle Prüfungen waren schon bestanden. Seit Anfang des Monats arbeitet er voll sozialversicherungspflichtig, 40h/Woche etc., Krankenkasse ordentlich angemeldet.
Der Steuerberater des AG möchte nun fortwährend für die Lohnabrechnung einen Exmatrikulationsnachweis haben, den es aber noch gar nicht gibt (Uni ->öffentliche Verwaltung --> kann drei Wochen dauertn oder drei Monate).
WIeso kann so nicht abgerechnet werden? Was hat der Arbeitsvertrag mit der Exmatrikulation zu tun? Umgekehrt könnte man es verstehen, wenn jemand als Werksstudent arbeitet (Nachweis des Studiums etc.)…
Student A sieht kein Problem darin, da er ja die Vorteile des Studentenstatus (KV) gar nicht mehr erhält. Oder muss jeder Student so lange rumdümpeln, bis endlich die Unterlagen kommen?
Einen Berufsqualifizierenden Studienabschluss hat er ja auch bereis (Bachelor).