Nachweis der Exmatrikulation für Sozialversicherung

Student A hat kosekutiv studiert und im Oktober seine Abschluss-Arbeit abgegeben. Alle Prüfungen waren schon bestanden. Seit Anfang des Monats arbeitet er voll sozialversicherungspflichtig, 40h/Woche etc., Krankenkasse ordentlich angemeldet.

Der Steuerberater des AG möchte nun fortwährend für die Lohnabrechnung einen Exmatrikulationsnachweis haben, den es aber noch gar nicht gibt (Uni ->öffentliche Verwaltung --> kann drei Wochen dauertn oder drei Monate).

WIeso kann so nicht abgerechnet werden? Was hat der Arbeitsvertrag mit der Exmatrikulation zu tun? Umgekehrt könnte man es verstehen, wenn jemand als Werksstudent arbeitet (Nachweis des Studiums etc.)…

Student A sieht kein Problem darin, da er ja die Vorteile des Studentenstatus (KV) gar nicht mehr erhält. Oder muss jeder Student so lange rumdümpeln, bis endlich die Unterlagen kommen?

Einen Berufsqualifizierenden Studienabschluss hat er ja auch bereis (Bachelor).

Hallo,

wenn man einen akademischen Abschluß an einer Hochschule bestanden hat,ist man
in der Regel (Blick in die Hochschulordnung) damit automatisch exmatrikuliert.

Ein Gang zum Sekretariat der Hochschule dürfte daher der erfolgversprechende Weg sein, die Exmatrikulationsbescheinigung sofort zu erhalten.

Der Steuerberater hält sich nur an das geltende Steuerrecht,das nun einmal Nachweise
fordert.

=HALLO()

Der Steuerberater hält sich nur an das geltende
Steuerrecht,das nun einmal Nachweise
fordert.

Wo im Steuerrecht steht, dass man nachweispflichtig ist, dass man kein Student ist? Mir ist da keine Fundstelle bekannt.

=TSCHÜSS()

1 Like

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verstehe ihr Ärgernis sehr gut. Dennoch ist die Exmatrikulations Bescheinigung als Student nur aus notwendig um die Sozialversicherungspflicht einer beschäftigen steuerrechtlich unkorrekt zu prüfen. Sie haben die Option von der Universität eine vorab Bescheinigung über das Ende des Studiums Eintritt verlangen und dem Arbeitgeber vorzulegen alternativ kann Ihnen die Krankenkasse eine Mitglieds Bescheinigungen mit dem Ende des Studentenstatus und eine Mitgliedbescheinigung als Arbeitnehmer ausstellen. Dies müsste vorab für den Steuerberater des Arbeitgebers genügen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Dies ist keine Beratung nur meine Meinung zu Ihrer Frage.

Hallo Student A!
In der Sozialversicherung ist es normalerweise so. Wenn keine Imma-Bescheinigung vorgelegt wird, ist der AG verpflichtet, volle SV-Beiträge abzurechnen, weil der Student keinen Nachweis bringt, dass er tatsächlich als ordentlich Studierender eingeschrieben ist.
Meiner Meinung nach, möchte der Steuerberater nur auf „Nummer sicher“ gehen, das er tatsächlich richtig abrechnet.
Im Grunde müsste es genügen, wenn Student A dem Steuerberater oder seinem Arbeitgeber erklärt, (meinet wegen auch schriftlich), dass er exmatrikuliert ist, die Bescheinigung durch die Uni-Verwaltung aber noch nicht vorgelegt werden kann, er diese aber vorlegt, sobald er sie erhalten hat.
Vielleicht hat der Steuerberater aber auch nur „Angst“, dass sein Mandant jemanden eingestellt hat, der die erforderliche Qualifikation nicht hat, was weiß ich,…Mir hat jedenfalls noch kein einziger AG oder Steuerberater eine solche Frage gestellt.
Gruß aus Bayern

Hallo Guten Morgen,
ich kann mich nur den Ausführungen meiner Vorgänger anschließen. Es ist klar zu unterscheiden zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht ist die Krankenkasse zuständig und wenn diese eine Mitgiedsbescheinigung ausgibt, so ist das als Nachweis, dass kein vorrangiges Studium mehr besteht, durchaus ausreichend.
Freundliche Grüße

A.Walther