Nachweis der Geschäftsfähigkeit

Wenn eine Privatperson vor dem Vollstreckungsgericht ihre Geschäftsfähigkeit nachweisen muss, wodurch kann das erfolgen?

Gruß F.

Der erste Punkt wäre aber, wieso man überhaupt zweifelt, man sei geschäftsfähig.
Denn normal wird das immer vorausgesetzt .

Und diese Zweifel, wie auch immer bekannt geworden, kann man z.B. mit einem ärztlich - psychologischen Gutachten ausräumen.

MfG
duck313

Letzten Endes wird das Gericht einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines (psychologischen) Gutachtens beauftragen.

Hallo duck313,

auf der Internetseite www.zvg-portal.de steht unter „Allgemeine Hinweise für Bietinteressenten im Zwangsversteigerungsverfahren“ im Abschnitt ‚Abgabe von Geboten‘:
Jeder Bieter muss geschäftsfähig sein und sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis legitimieren.

So wie von Mitbietern Bietersicherheit verlangt werden kann, könnte da auch der Nachweis der Geschäftsfähigkeit verlangt werden? In der Praxis habe ich es noch nicht erlebt, so ein Gutachten hätten wohl die Wenigsten zur Hand.

Gruß F.

Nein.
Hier geht es in erster Linie um Volljährigkeit.
Geschäftsfähigkeit wird schlicht vorausgesetzt.

es sei denn einer der Mitbieter kennt den Bieter und wüsste z.B. von einer Geschäftsunfähigkeit. Oder der Bieter verhält sich in der Bieterstunde so auffällig, das der anwesende Rechtspfleger von sich aus tätig wird.

mfG
duck313

Danke duck313 für deinen Beitrag!

Zwei Fragen beschäftigen mich für den Fall einer Teilungsversteigerung mit 3 Eigentümern, wenn nur ein Eigentümer Antrag auf Versteigerung stellt.

Zahlt das vom Gericht in Auftrag gegebene Verkehrswertgutachten allein der Antragsteller, alle 3 Beteiligten oder allein der, der den Zuschlag erhält? Wann im Verfahren sind die Gutachtenskosten fällig?

Zwischen Zuschlagstermin und Teilungstermin ist der Versteigerungserlös fällig, muss der Ersteher dem Gericht die ganze Summe überweisen oder kann er seinen Anteil einbehalten?

Gruß F.

Tut mir leid, aber diese Fragen kann ich Dir nicht beantworten.
Frage einen Rechtspfleger am Gericht oder einen Anwalt/Notar.

Es kommt doch auch darauf an, ob „nur“ ein Eigentumsanteil von den 3 versteigert werden soll oder ob z.B. ein Haus mit 3 Eigentümern komplett versteigert werden muss , z.B. um eine Erbengemeinschaft aufzulösen.

Und der Käufer zahlt m.E. nicht die Gutachter- und Gerichtskosten. Das würde mich überraschen wenn das so wäre. Aber wissen tue ich es nicht.

MfG
duck313