Hallo Experten,
wenn man angehalten wird wegen zu hoher Geschwindigkeit aufgrund einer Lasermessung, muß das Gerät einen deutlich sichtbaren „TÜV“-bon haben. Muß auch der messende Polizist und sein Kollege einen Nachweis vorbringen können? Kann ich diesen vor Ort verlangen? Bin ich raus aus der Sache, wenn er keinen bei hat?
Bitte nur echte Expertenantworten mit evtl §§
Ich danke euch