Nachweis der Prüfung von Lasermessgeräten

Hallo Experten,

wenn man angehalten wird wegen zu hoher Geschwindigkeit aufgrund einer Lasermessung, muß das Gerät einen deutlich sichtbaren „TÜV“-bon haben. Muß auch der messende Polizist und sein Kollege einen Nachweis vorbringen können? Kann ich diesen vor Ort verlangen? Bin ich raus aus der Sache, wenn er keinen bei hat?

Bitte nur echte Expertenantworten mit evtl §§

Ich danke euch

Hallo Experten,

wenn man angehalten wird wegen zu hoher Geschwindigkeit
aufgrund einer Lasermessung, muß das Gerät einen deutlich
sichtbaren „TÜV“-bon haben. Muß auch der messende Polizist und
sein Kollege einen Nachweis vorbringen können? Kann ich diesen
vor Ort verlangen? Bin ich raus aus der Sache, wenn er keinen
bei hat?

Hallo Matthias,
die Beamten werden an den Radarmeßgeräten (z.B. LTI 2020) speziell ausgebildet und erhalten darüber auch ein Zertifikat. Dies kann sich, wenn es denn im Streifall zu einer Gerichtsverhandlung kommt, der Richter vorlegen lassen. Eine Verpflichtung zum Mitführen/Vorzeigen derartiger Nachweise besteht nicht.
Dachsgruß

Hi,
§§ kann ich dir keine bieten, da es sich um Verwaltungsvorschriften handelt.

Die Eichurkunde befindet sich bei der „Lebensakte“ des Meßgerätes (gilt für alle Arten: Laser, Radar, und was es sonst noch so gibt).
Die Beamten müssen vor Messbeginn und nach Messende Kontrollmessungen durchführen und diese, genau wie den Ablauf der Messung selbst, protokollieren.

Alle Unterlagen können von einem Anwalt (und nu von diesem) bei der Behörde angefordert werden; der Betroffene hat kein Recht auf Akteneinsicht.
(DAS steht in der StPO)

Gruß
HaWeThie

Hi,
§§ kann ich dir keine bieten, da es sich um
Verwaltungsvorschriften handelt.

Die Eichurkunde befindet sich bei der „Lebensakte“ des
Meßgerätes (gilt für alle Arten: Laser, Radar, und was es
sonst noch so gibt).
Die Beamten müssen vor Messbeginn und nach Messende
Kontrollmessungen durchführen und diese, genau wie den Ablauf
der Messung selbst, protokollieren.

Korrekt, so läuft das!

Alle Unterlagen können von einem Anwalt (und nu von diesem)
bei der Behörde angefordert werden; der Betroffene hat kein
Recht auf Akteneinsicht.
(DAS steht in der StPO)

Nicht ganz einverstanden. Diese Unterlagen erhält der RA nicht von der Polizei.
Gruß vom Dachs

Hi

Nicht ganz einverstanden. Diese Unterlagen erhält der RA nicht
von der Polizei.
Gruß vom Dachs

Ich sagte ja auch nicht Polizei, sondern Behörde.
Bei uns läuft das so ab:
Der Anwalt beantragt Akteneinsicht und das Prüf- und Eichprotokoll des Gerätes.
Die Bußgeldstelle fordert diese Unterlagen bei der Polizei an, erhält von dieser Kopien der Unterlagen, die zur Akte genommen werden.
Dann geht die Akte an den Anwalt.

Gruß
HaWeThie