Nachweis der Unternehmereigenschaft Drittland

Hallo liebe wissenden,

ich habe mich nun eingelesen in mein „Problem“ und mir ist eigentlich nur noch eine Frage offen, bzw ich brauche kurz Versicherung, dass ich es richtig interpretiert habe.

Ich bin Freiberufler und ab diesem Jahr umsatzsteuerpflichtig. Einer meiner Auftraggeber hat seinen Sitz in den USA, ist selber Unternehmer, weshalb ich für ihn keine Ust erheben und hier ans Finanzamt keine abführen muss.

Meine Tätigkeit bewegt sich im „auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen“-Bereich. Und darum meine Unsicherheit. Bis 2015 gehörte dies zu den sogenannten Katalogleistungen. Und wer solch eine Leistung erbringt, muss sich keinen Nachweis über die Unternehmerschaft des Auftraggebers zukommen lassen. Da aber diese Tätigkeit nun nicht mehr dort aufgelistet ist, sondern nun unter Absatz 5 im §3a UStG auftaucht - habe ich es richtig verstanden, dass ich nun doch zwingend diese Bescheinigung brauche?

Wenn ja, noch zwei praktische/organisatorische Fragen: Reicht es, dieses Dokument per Mail zu bekommen oder muss es ein geschicktes Original sein?
Und zweitens: Wie reiche ich das dann ein? Auf Anfrage? Denn die Umsatzsteuervoranmeldung mache ich ja rein mit Vordrucken. Und die Zusammenfassende Meldung muss ich ja, da es sich eben um ein Drittland handelt, auch nicht machen, richtig?

(3. Bonusfrage: Muss ich dann überhaupt noch irgendwas anderes angeben/einreichen zusätzlich zu dem Eintrag bei Elster Kennziffer 45, ‚Leistungen die im Drittland steuerbar sind‘? Ich meine nun rein bezogen auf den amerikanischen Auftraggeber, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass dem Finanzamt da diese eine eingetragene Zahl reicht).

Wie gesagt, das meiste habe ich nun drin, hier bin ich nur unsicher, ob ich es richtig verstanden habe. Und ob ich nicht was übersehen habe. Das nächste Kapitel wäre dann noch, rauszufinden, ob ich im Auftraggeberland/Bundesstaat dann evtl steuerpflichtig bin, das ist aber dann wieder ein ganz anderes Thema und das erfordert dann ne ganz andere Recherche - erst mal diese Basisfragen.

Liebe Grüße
Lockenlicht

Servus,

für Drittländer gibt es keinen besonderen Anspruch an den Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers. Das kann z.B. ein Briefkopf sein, auf dem „Ltd.“ steht.

Die Umsätze kommen übrigens in Zeile 58 der Anlage UR - eine Kennziffer 45 kann ich in der USt-Erklärung 2015 nicht entdecken. Im Zusammenhang mit der Steuererklärung reicht diese Zahl selbstverständlich aus - wo wie Du ja auch sonst keine Einzelnachweise zu Deiner Überschussrechnung einreichen musst. Bei einer USt-Sonderprüfung oder Betriebsprüfung kann es gut sein, dass sich jemand den Nachweis der Unternehmereigenschaft anschaut, den Du zu Deinen Unterlagen genommen hast.

Um festzustellen, ob im jeweiligen Staat auf Sonstige Leistungen überhaupt Sales Tax erhoben wird und ob es, falls ja, die übliche reverse-charge-Regelung gibt, wäre es nützlich, den Namen des Staates zu kennen.

Schöne Grüße

MM

Huhu!

Danke für die Hinweise!

OK, da muss ich mich doch noch mal einlesen, ich habe gerade nur das Formular Umsatzsteuer-Voranmeldung bei mir liegen, Seite 2, und da meinte ich in der Tat Kennziffer 46 statt 45 (Zeile 48 wäre das dann).
Wobei ich nun, nachdem ich ein bisschen gelesen habe, glaube, das für meinen Fall Zeile 49, Kennziffer 52 die richtigere wäre…naja, aber das krieg ich raus.

Anlage UR kommt mir zum ersten Mal unter, da ist mir wohl irgendwas durch die Lappen gegangen - ich glaube, UR ist für die Jahres-Steuererklärung, oder? Mir ging es nun nur um die Umsatzsteuervoranmeldung, da das nun sozusagen als nächstes/erstes ansteht:) Sorry, ich hab heut so viel gelesen und Menschen geschrieben, da habe ich das Detail vergessen :smiley:

Aber danke, da weiß ich dann Bescheid, dann muss ich die nämlich nun nicht mit so einem Nachweis nerven. Die sind n großes Unternehmen, bei denen alles extrem automatisiert ist, ich könnte mir vorstellen, dass die mit so einer deutschen Extrawurst „überfordert“ wären bzw einfach kein Interesse hätten und sagen „mach das mit deinem Finanzamt aus“.

Jetzt rein Interesse halber: Das Reverse Charge-System gibt es doch nur in EU-Ländern und externen Ländern, die das extra abgemacht haben (Schweiz habe ich aufgeschnappt). Gibt es das überhaupt in Ami-Bundesstaaten? Oder meinst du generell was, was dem Verfahren gleicht/ähnelt? Nun, wenn wir schon dabei sind - wir reden von Massachusetts. Aber ich will nun auch keine Umstände machen, das wichtigste habe ich ja erfahren.

Nochmals vielen Dank
Lockenlicht

Servus,

„reverse charge“ bedeutet nur, dass Unternehmer die Steuer nicht nur auf erbrachte, sondern in manchen Fällen auch auf empfangene Leistungen schulden - die Fälle, in denen auf empfangene Leistungen Mehrwertsteuer erhoben wird, sind üblicherweise die, bei denen man den Unternehmer, der die Leistung erbringt, nicht so leicht zu fassen kriegt - wenn er z.B. irgendwo anders in der Welt sitzt.

Das System ist weltweit verbreitet, es ist in sehr vielen Ländern in Gebrauch, die ein Mehrwertsteuersystem haben, das der deutschen USt in etwa entspricht, und wird auch in dem insgesamt eher steinzeitlichen Sales Tax - System der meisten US-Staaten (manche erheben keine) verwendet. In Massachusetts in Gestalt einer „use tax“, die letztlich auch nichts anderes bedeutet, als dass der Leistungsempfänger die sales tax bezahlen muss, wenn der Leistungserbringer nicht in Massachusetts sitzt: http://www.mass.gov/dor/individuals/taxpayer-help-and-resources/tax-guides/salesuse-tax-guide.html

In der USt-Voranmeldung kannst Du die Zeilen 46 - 52 vergessen - die sind für die Fälle, in denen der Leistungsempfänger USt schuldet und selber berechnet, die er dann weiter hinten wieder als Vorsteuer abziehen kann. Aus der Sicht des deutschen Unternehmers, der einen Umsatz im Ausland ausführt, der deswegen nicht in D steuerbar ist, sind die Zeilen 38 - 42 in der USt-Voranmeldung interessant. Das kann man auch daran erkennen, dass bei diesen keine Umsatzsteuer berechnet wird. Der geschilderte Fall - Ort der Sonstigen Leistung in USA - gehört in Zeile 42 - Feld 45 der USt-Voranmeldung.

Schöne Grüße

MM

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Mensch,

ich danke dir für die Ausführlichkeit. Nun kann ich das ganze ja beruhige angehen.

Ich muss ja sagen, dass mir das sogar Spaß macht, mich da reinzufuchsen. Nur kann halt n Fehler ja nicht so spaßige Folgen haben. Darum lieber noch mal nachgefragt.

Vielen lieben Dank!