Nachweis für Mietkaution

Hallo nehmen wir mal an das jemand eine Wohnung gemietet hat und der Vermieter eine Kaution verlangt von 980€.
Im Mietvertag steht wohl das er diese auf ein gesondertes Konto überweisen soll.
Was dient nun dem Mieter als Nachweis das er dies getan hat ?
Nur der Kontoauszug ?
Oder brauch er da noch eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter ?

Hallo,

gleicher Fall hatte ich auch.
bei der Bank kann man ein sogenanntes Mietkautionskonto eröffnen. auf dem Konto stehen dann die 980 euro den Vermieter zu Verfügung. von der Bank bekommt man zwei Urkunden eine für sich und eine für den Vermieter. die Urkunde reicht man den Vermieter und die gilt als Nachweis.
die Erstellung von „Mietkautionskonto“ ist bei manche Banken kostenpflichtig (Deutsche Bank 15euro) bei anderen aber kostenfrei (dkb).

Es soll aber wohl so sein, dass der Vermieter ein Konto angegeben hat.
Also nicht auf das wo die Miete eingeht, sondern ein gesondertes Konto.
Das heißt, der einzigste Nachweis den es bis jetzt für den Mieter gibt, ist der Kontoauszug wo darauf vermerkt ist das dieses Geld auf diesem Konto eingezahlt wurde. Mehr hat der Mieter nicht in der Hand.
Muss der Vermieter noch einen schriftliche Bestätigung an den Mieter schicken ?

Hallo,

dieses Mietkautionskonto ist ein extra konto.
auf dem Formular was man ausfühlen muss stehen die Daten von dem Vermieter. sobald man geld auf diesem Konto einzahlt hat man nicht mehr die Möglichkeit das Geld wieder auszuzahlen. Dieses Konto wird dann für den Vermieter gepfändet.
beim Ausziehen bekommt man von dem Vermieter eine „Befreihung“ und somit steht das Geld wieder den Mieter zu Verfügung.
wie gesagt auf der Urkunde, was man vom Bank bekommt, stehen die Daten von dem Vermieter und die gilt als Nachweis.
Gruss

Noch einmal :smile:

Der Vermieter hat das Konto dem Mieter angegeben wohin er es Überweisen soll.
Das steht die Bank, Kontonummer, BLZ und der Name vom Vermieter dem dieses Konto gehört.
Der Mieter musste nicht ausfüllen, nur das Geld auf dieses Konto überweisen.

LG

Hallo,

man bekommt von dem Vermieter Name, Vorname und adresse.
man geht zur Bank und eröffnet auf sein Namen ein „Mietkautionskonto“.
auf dem Formular, was man von Bank bekommt, trägt man seine Daten und die vom Vermieter (Name, Vorname und Adresse).
zum Schluss bekommt man die Urkunde was man den Vermieter zuschicken muss.
von dem Vermieter braucht man keine Kontonummer oder sonst was, denn das ist ein völlig neues Konto was man eröffnet hat.

^^ Ich gebs gleich auf …

Der Mieter hat im Mietvertrag ein Konto angegeben bekommen wo er diese Kaution einzahlen muss/soll.
er hat kein Konto eröffnen müssen. Es gab bereits ein Konto.
Vom Vermieter.
Also nix mit Urkunde ,Kontoeröffnung etc. für den Mieter.

Lg

Hallo Windtaker,

Kautionen sind vom Vermögen des Vermieters zum Schutz des Mieters auf getrennten Sonderkonten zu führen, die bei Konkurs des Vermietes verhindern, daß diese Gelder der Konkursmasse zufallen.

Lassen Sie sich - am besten von der Bank - bestätigen, daß die Einzahlung auf ein Kautionskonto mit dieser Qualität erfolgt ist.

Ich wünsche Gutes Gelingen