Nachweis für produkt beim versand

Guten Tag,
wie kann man nachweisen, das das produkt welches online verkauft wird einwandfrei ist beim versand, so das man sicher sein kann, dass der käufer des produktes keine kratzer etc reinmachen kann um ein rückgaberecht zu bekommen? fotos währen unpassend kann man mit zeugen einen nachweis erstellen?
danke

Guten Abend,
sicher kann durch einen oder besser mehrere Zeugen beweisgeführt werden. Die Zeugen sollten tunlichst unabhängig vom Versender sein, also keine Verwandten, möglichst auch keine sehr guten Freunde. Auch sollten sie sich wirklich detailiert an die Sache und ihre Verpackung erinneren, auch Monate später.
Ciao

Hi,

Fotos/Video und (möglichst neutraler) Zeuge kann nie schaden.

Problem ist in meinen Augen der Moralverfall („Geiz ist Geil“, „Mitnehmen was geht“, „wer Bescheißt ist der Schlauere“ ) Mentalität.

Bringt die Gegenseite auch wieder Zeugen, entsteht eine Pattsituation, die es unter ehrlichen Bürgern nie geben könnte.

Wenn man Glück hat, kann man im Postamt einen wartenden und gelangweilten Mitbürger überreden, eine vorbereitetes Schreiben zu unterzeichnen, aus dem hervorgeht, dass er beim Verpacken anwesend war und keine Kratzer auf der Ware gesehen hat.
Dann noch Name, Adresse und Unterschrift des neutralen Zeugen - Bingo.
Oder auch nicht, bei 5 Gegenzeugen :wink:

ms

der Käufer hat so oder so ein 14 tägiges Rückgaberecht, er muss nicht mal begründen, warum er den Artikel zurückgibt.

LG Heike

Wo steht das denn?

Halte ich beim Privatverkauf für ein Gerücht.

dass es sich um einen Privatverkauf handelt, stand da nicht. Aber es gilt auch bei Privatverkäufen die gesetzlich festgelegte Gewährleistung. Im privaten Bereich kann diese Gewährleistung aber durch einen entsprechenden Hinweis außer Kraft gesetzt werden. Damit haftet der Verkäufer nur noch für arglistiges Verschweigen, Vorsatz u.s.w.

Du schriebst:

>der Käufer hat so oder so ein 14 tägiges Rückgaberecht

und ich schrieb:

>Wo steht das denn?
>Halte ich beim Privatverkauf für ein Gerücht.

Nicht mehr und nicht weniger.

Ciao

Hallo,

dass es sich um einen Privatverkauf handelt, stand da nicht.

Nein. Aber dass es sich um ein Fernsabsatzgeschäft handelt, auch nicht.

Aber es gilt auch bei Privatverkäufen die gesetzlich
festgelegte Gewährleistung. Im privaten Bereich kann diese
Gewährleistung aber durch einen entsprechenden Hinweis außer
Kraft gesetzt werden. Damit haftet der Verkäufer nur noch für
arglistiges Verschweigen, Vorsatz u.s.w.

Und Du glaubst, dann braucht man keine Zeugen o.ä. mehr, um als Verkäufer den Istzustand bei Absendung beweisen zu können? Kratzer etc. muss der Käufer dann sowieso akzeptieren, oder wie stellst Du Dir das vor?
Gruß
loderunner (ianal)

Nein, Zeugen zu haben, das ist immer gut!

dass es sich um einen Privatverkauf handelt, stand da nicht.

Ganz genau.

Schon wieder wird hier aus einer Ausnahme eine Regel konstruiert.

Es gilt der Grundsatz, dass Verträge zu halten sind und es grundsätzlich kein Rückgaberecht gibt. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen. Von den beiden Ausnahmen Verbrauchsgüterkauf und Fernabsatzgeschäft kommt daher keine in Betracht.

Wenn Informationen nicht vorliegen, muss man vom Grundsatz ausgehen. Alles andere ist rechtsdogmatisch falsch.

Gruß

S.J.

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Nein, Zeugen zu haben, das ist immer gut!

Häufig aber auch sehr unglaubwürdig.

Ich hatte jahrelang beruflich mit genau dieser Problematik zu tun, das Geräte defekt ankamen, dies bei der Eingangskontrolle vom Lageristen direkt nach dem Auspacken festgestellt wurde und der Versender meinte, dass das Gerät beim Verpacken noch einwandfrei war.

Beim Verpacken waren Oma, Opa, der Fußballtrainer seiner Großnichte, Hund, Katz, Maus dabei gewesen und könnten das auch bezeugen. Hat natürlich nie einer geglaubt. Es war eher die Regel, dass eine höhere Anzahl von Zeugen die Glaubwürdigkeit deutlich gemindert hat.

S.J.

Problem ist in meinen Augen der Moralverfall („Geiz ist Geil“,
„Mitnehmen was geht“, „wer Bescheißt ist der Schlauere“ )
Mentalität.

Ganz GENAU!!!

Bringt die Gegenseite auch wieder Zeugen, entsteht eine
Pattsituation, die es unter ehrlichen Bürgern nie geben
könnte.

JAWOLL!

Wenn man Glück hat, kann man im Postamt einen wartenden und
gelangweilten Mitbürger überreden,

*hihi*

  • Bingo.
    Oder auch nicht, bei 5 Gegenzeugen :wink:

jojodat…

beifall für diese vernünftige ehrliche und vor allem hilfreiche Antwort!