Hallo,
üblicherweise wird bei Reparaturen am Auto innerhalb der Garantiezeit keinerlei Nachweis einem Autobesitzer in die Hand gegeben. Nun hat dieser unglückliche Mensch aber auch keine Chance, die Reparaturen nachzuweisen (Montagsautos…). Ist das so rechtens? Wie gesagt, es geht um Garantiereparaturen, wo nichts bezahlt wird seitens des Besitzers des Autos. Das dieser Mensch sein Auto abgegeben, einen Leihwagen bekommen und dann sein Auto wiederbekommen hat, darüber existiert Papier, alles andere bleiben mündliche Aussagen.
Gruß
André
Hallo,
zunächst einmal solltest Du Dir die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie ansehen.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…
Vielleicht beantworten sich deine Fragen dann von selbst.
Gruß
Matthias
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Hallo nochmal,
es geht um was anderes. Angenommen das gewechselte Teil oder besser noch, der „reparierte“ Fehler tritt später nochmal auf, es wird festgestellt, das da schon mal was gemacht worde, nur was? Und Fehler lassen sich beim Auto prima kaschieren.
Schlicht und ergreifend soll doch eine Dokumentation der Arbeiten möglich sein und nicht die schriftliche Herausgabe derselben verweigert werden. Es soll ja nicht bis zur Klage führen.
Ein Beispiel: Zahnriemen defekt, Garantiereparatur. Dabei wurde noch irgendein wichtiges Lager gewechselt (was die Ursache für den Fehler war). Nun, nach etlichen Fahrkilometern ist turnusmäßig der Zahnriemen dran. Nur der Riemen hat ja noch gar nicht die Laufleistung weg…
Eine eindeutige Sache fehlender Dokumentation.
Wie kann gehandelt werden? Die Werkstatt rückt keine Schriftstücke raus, darf sie entsprechend Herstellervorgaben auch nicht.
Gruß
André
Hallo,
offensichtlich hast du den Unterschied Gewährleistung vs. Garantie noch nicht richtig verstanden.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers, dementsprechend kannst Du keine Nachweise über die Nachbesserungen verlangen, da diese streng genommen ja freiwillig durchgeführt wurden.
Berufst du dich hingegen auf die Gewährleistung, ist relevant, ob ein Mangel, der bei Übergabe des Kaufgegenstandes schon vorhanden war, innerhalb der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gerügt und erfolgreich (oder auch nicht) nachgebessert wurde.
Dies ist ein total komplizierter Sachverhalt, mit dem ich täglich zu tun habe.
Gruß
Matthias
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