in der steuererklärung ist bei der angabe für umzugskosten die höhe der alten miete und der neuen miete zu nennen. einen hinweis auf einen zu erbringenden nachweis besteht nicht.
ist es erforderlich, belege einzureichen oder die höhe sonst irgendwie zu belegen oder genügt die angabe im formular?
auch wenn es da vielleicht nicht explizit steht, so ist es immer erforderlich Nachweise zu erbringen. Insbesondere, wenn es um Ausgaben geht, die dafür sorgen, dass Herr Steinbrück weniger Steuern bekommt.
ok, danke erstmal. was ist denn, wenn man von einer mietwohnung in eigentum gezogen ist. welchen betrag für die „neue miethöhe“ kann man denn dann angeben?
meine hoffnung war die: ist setze die monatliche abtragung drei mal als neue monatliche miete ab. damit würde ich mir besser stehen, als wenn ich dreimal die alte miete ansetze.
ist das möglich und würde als nachweis der finanzierungsvertrag der bank dienen?
meine hoffnung war die: ist setze die monatliche abtragung
drei mal als neue monatliche miete ab. damit würde ich mir
besser stehen, als wenn ich dreimal die alte miete ansetze.
Der Umzug ist begünstigt, nicht die Mietkosten. Hat man wegen Kündigungsfrist oder wegen Renovierung vor Einzug eine der beiden Wohnungen zwar gemietet, aber nicht mehr oder noch nicht genutzt, so können diese Aufwendungen für die jeweils nicht genutzte Wohnung geltend gemacht werden.
was wäre denn, wenn die nichtgenutzte wohnung ein gekauftes
haus wäre? könnte ich dann die abtragung an die bank ansetzen?
Umzug ins Eigenheim kann grundsätzlich anerkannt werden. Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Haus stehen, haben m.E. jedoch einen näheren Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb als mit dem Umzug und sind deshalb nicht abziehbar. Zins und Tilgung an die Bank sind deshalb keine Werbungskosten.