Nachweis Kündigungsgründe zur Vermeidung Sperrzeit

Hallöchen!

Folgende Situation:

Eine Pflegehilfskraft (alleinerziehend, Verdienst weit unter Hartz IV) soll Arbeiten ausführen, die ihr nicht erlaubt sind. Überhaupt laufen in der Firma, in der sie beschäftigt ist, einige Sachen gegen das Gesetz.

Die Dame würde gern kündigen, da sie die Geschäftsleitung nicht entlässt. Somit würde sie jedoch beim Arbeitsamt in eine 12-wöchige Sperre rasseln.
Diese zu umgehen ist nicht einfach; es muss geprüft werden, ob die Gründe zur Kündigung relevant waren, um keine Sperre zu bekommen. Hierzu würde der AG zu den Vorwürfen befragt. Da jedoch dieser ganz tausend sicher nicht zugeben wird, das die Dame Recht hat, bliebe es also bei der Sperre.

Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz, oder?
Was kann die Dame denn tun, um ohne eine Sperre aus dem Arbeitsverhältnis herauszukommen?
Hat jemand 'ne Idee?

Danke und L.G. Kate

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Hallo,

Eine Pflegehilfskraft (alleinerziehend, Verdienst weit unter Hartz IV) soll Arbeiten ausführen, die ihr nicht erlaubt sind.

worum geht es hier denn konkret? Pflegehilfskräfte in der Behandlungspflege, die da z. B. Injektionen geben sollen?

Das habe ich auch schon in Internetforen gelesen, dass das „nicht erlaubt“ sein soll, mE stimmt das aber nicht.

http://www.duesseldorf.de/sozialamt/pflegebeduerftig…

Es kommt nach diesen fundierten Ausführungen der Heimaufsicht Düsseldorf nicht auf die formale Stellung Pflegefachkraft ./. Pflegehilfskraft an, sondern materiell darauf, ob die Kenntnisse vorhanden sind. Grundsätzlich darf auch die Pflegehilfskraft bei der Behandlungspflege „mithelfen“, wenn sie die notwendigen Kenntnisse hat.

Mir scheint das alles eher grau als schwarz und weiß zu sein, was da in der Pflege passiert. Pflege ist sicherlich kein Zuckerschlecken für Langzeitarbeitslose, aber die Karte mit den „eindeutig rechtswidrigen“ Anweisungen sticht in vielen Fällen nicht.

Wenn sie die notwendigen Kenntnisse nicht hat, dann darf die Hilfskraft die Anweisung z. B. eine Injektion zu setzen, verweigern.

Wird sie dann gekündigt, dann müsste der Arbeitgeber schon bescheinigen, dass das vertragswidriges Verhalten war und auch notfalls belegen, dass er die Pflegehilfskraft ausgebildet hat. Warum sollte er das tun und sich den Stress antun, unangenehme Fragen zu beantworten? Da bescheinigt er doch lieber eine Trennung aus betriebsbedingten oder personenbedingten Gründen.

Und bevor sich die Arbeitsagentur in einen solchen Streit begibt und umfangreiche Ermittlungen anstellt, um über 12 Wochen ALG auf Basis dieses niedrigen Einkommens zu entscheiden, wird es im Zweifel der AN glauben.

Wie auch immer: Das kann man auch vorher mit der Leistungsabteilung der AA klären. Da kann man auch klären, ob die einen wichtigen Grund anerkennen würden, wenn man die Vorkommnisse schildert.

Es besteht unzweifelhaft die Gefahr, dass der Sachbearbeiter weiß, dass dieses Dogma der rechtswidrigen Anweisungen in vielen Fällen so nicht haltbar ist und den Eindruck gewinnt, dass der „Kunde“ sich vor dem Job drücken will.

VG
EK

MOD: Titel analog zu Ursprungstitel editiert

worum geht es hier denn konkret? Pflegehilfskräfte in der Behandlungspflege, die da z. B. Injektionen geben sollen?

Unter anderem, ja … subtukanes Spritzen ist zum Beispiel eine der geforderten Aufgaben. Zum anderen Verbandswechsel, Blutzucker messen und Medikamente stellen. Von den Geschichten, die der Dame zwar bekannt, aber nicht zu belegen sind, mal ganz zu schweigen.

Das habe ich auch schon in Internetforen gelesen, dass das „nicht erlaubt“ sein soll, mE stimmt das aber nicht.

Es kommt nach diesen fundierten Ausführungen der Heimaufsicht Düsseldorf nicht auf die formale Stellung Pflegefachkraft ./. Pflegehilfskraft an, sondern materiell darauf, ob die Kenntnisse vorhanden sind. Grundsätzlich darf auch die Pflegehilfskraft bei der Behandlungspflege „mithelfen“, wenn sie die notwendigen Kenntnisse hat.

Rechtlich gesehen ist es so, dass auch einer Hilfskraft diese Arbeiten angewiesen werden dürfen, sofern die Grundvoraussetzungen dafür erfüllt werden, sprich: wenn man es der Hilfskraft zutraut, sie eingewiesen und ständig kontrolliert und das auch nachweisbar ist und wenn diese Möglichkeit in der schriftlichen Konzeption der Einrichtung verankert ist, dann ist es okay.

Und bevor sich die Arbeitsagentur in einen solchen Streit begibt und umfangreiche Ermittlungen anstellt, um über 12 Wochen ALG auf Basis dieses niedrigen Einkommens zu entscheiden, wird es im Zweifel der AN glauben.

Wie auch immer: Das kann man auch vorher mit der Leistungsabteilung der AA klären. Da kann man auch klären, ob die einen wichtigen Grund anerkennen würden, wenn man die Vorkommnisse schildert.

Dieses Gespräch hat die Dame bereits geführt; zur Antwort bekam sie, wie bereits erwähnt, es würde der AG mit den Vorwürfen konfrontiert. Eine Sperrzeit wäre sehr wahrscheinlich.

Es besteht unzweifelhaft die Gefahr, dass der Sachbearbeiter weiß, dass dieses Dogma der rechtswidrigen Anweisungen in vielen Fällen so nicht haltbar ist und den Eindruck gewinnt, dass der „Kunde“ sich vor dem Job drücken will.

Sollte er diesen Eindruck haben, liegt er falsch. Der Kunde hat sich diesen Job schließlich selbst gesucht und arbeitet zu Konditionen, für die andere gar nicht aufstehen!

L.G. Kate

MOD: Titel analog zu Ursprungstitel editiert

Hallo,

es bleiben dann nur die Möglichkeiten:

– Beweise sammeln,
– die rechtswidrigen Anweisungen nicht ausführen,
– einen anderen Job suchen,
– und dann warten, dass man gekündigt wird.

VG
EK

MOD: Titel analog zu Ursprungstitel editiert