Nachweis Lebensunterhalt Finanzamt

Darf das Finanzamt bei in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft in einer Wohnung zusammen lebenden Personen, wovon eine Person aus ihrer Berufstätigkeit den gemeinsamen Lebensunterhalt bestreitet, von der weiteren, nicht berufstätigen Person, verlangen, dass diese Unterlagen, Belege, Telefonrechnungen, Kontoauszüge, Kontovollmachten, Abhebungen etc. von der den Lebensunterhalt bestreitenden Person vorzulegen hat?
Unterliegt dies nicht dem geschützten Bereich der Privatsphäre?
Unter welchen Voraussetzungen darf eine solche Ausforschung betrieben werden?
Nach welchen Gesetzen/ Entscheidungen wäre dieses Vorgehen zu bejahen oder zu verneinen?

Hallo,

Darf das Finanzamt bei in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft in einer Wohnung zusammen lebenden Personen, wovon eine Person aus ihrer Berufstätigkeit den gemeinsamen Lebensunterhalt bestreitet, von der weiteren, nicht berufstätigen Person, verlangen, dass diese Unterlagen, Belege, Telefonrechnungen, Kontoauszüge, Kontovollmachten, Abhebungen etc. von der den Lebensunterhalt bestreitenden Person vorzulegen hat?
Unterliegt dies nicht dem geschützten Bereich der Privatsphäre?
Unter welchen Voraussetzungen darf eine solche Ausforschung betrieben werden?
Nach welchen Gesetzen/ Entscheidungen wäre dieses Vorgehen zu bejahen oder zu verneinen?

Die Frage, die bei der Beantwortung hilft und insbesondere alle möglichen Spekulationen vermeidet, wäre, in welchem Zusammenhang das FA dies verlangt.
Aller Wahrscheinlichkeit sollen die Unterhaltsleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Das FA will nun prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen?

Grüße