Nachweis(pflicht?) Urheberrechte

Hallo an alle,

angenommen Firma XY hat sich vor 60 Jahren „aufgelöst“. War Hersteller/Herausgeber (also auch Inhaber der Urheberrechte dieser XY-Produkte) gewisser Bilder und Texte.

Ist der Erbe des damaligen Inhabers automatisch auch Erbe der Urheberrechte der Firma? Oder wie kann man an solche Urheberrechte kommen? Kann man die kaufen? Ersteigern? Verliehen bekommen?

Und wenn man durch Recherche auf eine Person trifft die sich „Besitzer der Urheberrechte der Produkte von Firma XY“ nennt, wie kann das bewiesen werden? Kann man da einen Nachweis verlangen? Und wie sieht so ein Nachweis aus?

Gibt es für, im Falle der Genehmigung durch diesen Urheberrechtsinhaber, die Nutzung eigentlich „Preistabellen“?

Danke für jede Info in dieser Richtung

Gruß
Helena

Eine juristische Person kann keine Urheberrechte inne haben. Die kann nur ein Urheber haben. Dieser kann allerdings Lizenzen erteilen.
Das Urheberrecht erlisch 70 Jahre nach dem Tod des URHEBERS!

Die Erben erben zwar nicht das Urheberrecht (weil unübertragbar), aber sie haben alle Verwertungsrechte. In der Praxis also kein grpßer Unterschied.

Naja, man kanns gem §28 I doch vererben…sorry

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