Nachweis Schädensverursacher nach 3 Wochen ?

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin 46, Hausfrau und fahre täglich meine Tochter in den Kiga. Wir wohnen in einer typischen Vorortgegend mit Reihenhäusern in einer kleinen engen Nebenstrasse, die eine Sackgasse ist (Tempo 30) .

Gegenüber den Reihenäusern befinden sich an der Strasse
Querparkplätze, wo wir auch unser Auto abstellen. Viele der Anwohner sind dazu jedoch oft zu faul und parken einfach auf der Strasse direkt vor ihren Häusern und erschweren bis verhindern dann für die normal Parkenden dass sie dort wegkommen, weil die Strasse so eingeengt ist und man mit einem dicht neben sich Parkenden nicht rauskommt dann.
Am 06.02 habe ich in einem Strssenabschnitt weiter unten geparkt geabt, als ich in der Frühe meine Tochter wegfahren wollte.
Beim mehrmaligen Rangierversuch habe ich dann das
Auto, was dort natürlich auch wieder sich längs gestellt hatte leicht berührt, mehr nicht.
Ich bin ausgestiegen, habe mir das genau angesehen und konnte rein gar nichts fesstellen, und habe bei dem Haus nicht mal klingeln müssen, weil die Dame dort schon am Fenster mich sah vor dem Haus. Ihr gehörte das Auto dann auch .
Ich erlärte ihr die Sachlage und dass nichts zu sehen sei, sie sollte mal gucken kommen. Darauf sagte sie , dass sie mir glaubt und sie dann wohl auch nichts sehen würde und dass es soweit erledigt sei.
Da unser Auto ziemlich auffällig ist , wusste sie, wo wir wohnen und eine Adresse brauchte ich ihr ja als Nachbarin quasi nicht geben . Polizei war ja nicht nötig und Versicherungsdaten auch keine, da ja kein Schaden.
Nun haben wir drei Wochen lang nichts gehört und die
Hausnummer sowie was das überhaupt für ein Auto war genau (Ich bin da nicht so firm) lange vergessen.
Gestern nun tauchte sie dann auf bei uns zuhause und
behauptete, ein Arbeitskollge hätte ihr geraten doch in der Werkstatt prüfen zu lassen, ob das nicht doch unsichtbar etwas wäre. Ausserdem hörte sich das so an, als ob sie jetzt - nach 3 Wochen - etwas sieht aussen.
Leider war mein Mann an der Tür und ich krank im Bett. Der war total überrumpelt und konnte kaum etwas sagen, als sie meinte, sie würde jetzt einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Leider habe ich aussr meine 6-Jährige Tochter keinen Zeugen für die damalige Absprache und sie aber auch nicht, soweit ich das sehe.
Ich habe Angst, die Schäden, die gut und gerne von
Nachfolgenden stammen können oder es sich um alte handelt, die schon da waren bisher von ihr evtl. sogar unbemerkt, dass sie uns das anlasten .
Vieleicht ist sogar ihr hilfsbereiter Arbeitskolge selbst noch richtig reingefahren ? Wer weiss es schon.

Meine Versicherung habe ich informiert, aber konnte denen keine Daten geben, eine Forderung ist bei denen über den Zentralruf der Versicherer nicht ergangen.
Die werden ungepüft den Schaden einfach regulieren und uns hochstufen, fürchte ich, wenn ich einen Schaensbericht ausfülle und zusende. Ein Gutachten ist ja fast teurer vermutlich. Dann könnten wir uns die Haltung des Autos, was wir dringend brauchen, nicht mehr leisten.
Wie soll ich mich verhalten, wenn diese Dame nun kommt mit ihrem Kostenvoranschlag jetzt ?
Vieleicht ist dabei noch erwähnenswert, dass sie auch
gegenüber einer Strasseneinmündung rechts an der Strasse vor
ihrem Haus stand, wo man auch nicht parken darf.
Ich habe erfahren, dass man Ansprüche noch 3 Jahre Lang machen kann, bevor sie verjähren. Aber geht denn dass, dass man erst meint, es ist alles gut und dann einfach Wochen später sich es anders überlegt und irgendwelche Dinge einem zuschiebt dann
womöglich ?
Wie sollen wir uns verhalten jetzt ?

Schon einmal danke für eine Antwort, schönes Wochende.
MfG

C. Krüger

Hallo Frau Krüger,
ich gehe davon aus, dass Ihr eigenes Fahrzeug keinerlei Kontaktspuren einer eventuellen Kollision mit dem Auto der Nachbarin aufweist.
Sie sollten dann zu der Nachbarin direkten Kontakt aufnehmen und sich den angeblich von Ihnen verursachten Schaden mit einem unabhängigen Zeugen ansehen und ggfls. Fotos und ein Gesprächsprotokoll anfertigen und unterschreiben lassen. Bei Ablehnung kann auch ein Gedächtnisprotokoll hilfreich sein.
Die Geschädigte sagte ja selbst, dass ein Schaden von ihr nicht feststellbar war. Wie sollen Sie denn als Hausfrau einen angeblich unsichtbaren Schaden bemerken?
Die Verursachung eines unsichtbaren Schadens ist durch eine Kollision völlig unmöglich.
Bitte weisen Sie die angeblich Geschädigte darauf hin, dass Sie wegen der nicht zeitnahen Kontaktaufnahme jegliche Verantwortung für einen eventuell jetzt festgestellten Schaden ablehnen. Ein jetzt sichtbarer Schaden sollte geprüft werden, ob dieser überhaupt von Ihnrem Auto stammen könnte. Wenn dieses alles nicht der Fall ist und trotzdem weiterhin Ansprüche gegen Sie erhoben werden, sollten Sie die angeblich Geschädigte darauf hinweisen, dass Sie eine Anzeige wegen versuchtem Versicherungsbetrug in Erwägung ziehen. Bitte informieren Sie Ihre Versicherung über das Ergebnis.
Viel Erfolg!

Hallo,

Dazu kann ich leider nichts sagen.

Gruß, Jörn Otten.

hallo,
eine rechtsverbindliche auskunft können wir nicht geben.
mein rat: die versicherung wird sicher den schaden übernehmen. die hochstufung wird sichernicht so teuer sein, dass dadurch das fahrzeug nicht gehalten werden kann. wäre es so, dann würde das gesamte badget mit einer heissen nadel gestrickt sein.
ansonsten würde ich mit einem verkehrsanwalt sprechen, was dann sicherlich teurer wird als die hochstufung in der versicherungsprämie.
mfg
mpu24

Hallo, ich kann da von hier aus rein gar nichts dazu sagen - ausser, dass sich das schon sehr merkwürdig liest.
Sie hätte herauskommen müssen als Sie sie benachrichtigt hatten. Verzichtet die Dame, ist die Situation für mich klar: Sie haben gesehen, dass nichts passiert ist. Ende
Ich würde das an Ihrer Stelle mit einem Anwalt angehen. Akteneinsicht verlangen, Gutachten zum Schadensbeweis - evtl. eben auch von Ihrem Fahrzeug, dass damit kein Unfall verursacht wurde.
MfG, JM

bin zur Zeit im Urlaub, daher kann ich nicht ausführliche Anfragen beantworte. Sorry

Hallo,

zur Frage, ob die „Geschädigte“ noch in die Werkstatt fahren kann, kann ich nichts sagen, allerdings kann die Dame doch erstmal gerne einen Kostenvoranschlag machen lassen. Mit diesem Kostenvoranschlag können Sie vor Ihrer Versicherung argumentieren und Ihre Meinung zum hergang schildern (das müssen Sie sogar). Dann wird die Versicherung prüfen, ob das, was sie schildern sich mit der Aussage der Geschädigten und letztendlich mit dem Kostenvoranschlag deckt. Ist dies nicht der Fall, wird wohl von Ihrer Versicherung automatisch ein Sachverständiger beauftragt, der ein Gutachten erstellt. Sollte ein Großer Schaden an dem Fahrzeug der Geschädigten sein, aber an Ihrem Auto ist nichts zu sehen, dann passt das natürlich nicht. Erklären Sie Ihrer Versicherung ganz genau (mit Skizze) was passiert ist, nur so ist nachvollziehbar, wie der Schaden entstanden ist.

Für weitere Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.

MfG

Andreas Tröster

Hallo , leider haben sie alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Seien sie froh, daß diese Dame sie nicht noch frecherweiße wegen Fahrerflucht angezeigt hat. Es kann durchaus möglich sein, daß ihre Versicherung jetzt etwas verstimmt reagiert. Ich drücke ihnen die Daumen, das alles bezahlt wird. Info fürs nächste mal - Egal ob großer oder kleiner Rempler, immer sofort den Halter ausfindig machen und gaaanz wichtig - Versicherungsdaten tauschen, als Beweiß der Unfallaufnahme. Ebenfalls immer Bilder machen und Zeugen hinzuziehen. Immer darauf achten, daß die Daten des Unfallgegners auch zum Fahrzeug gehören. Viel Glück

Wie bitte ?
Erstmal ist kein Scahden entstanden. Dann habe ich ja den Halter ausfindig gemacht und die hat sich wochenlang davon überzeugt auch, dass kein Scahden da ist . Sie hat unsere Daten, sont wäre sie ja nicht bei uns nach 3 Wochen aufgetaucht. Sie hat mir IHRE nicht gegeben!!
Bis heute übrgens hat sie sich nicht mehr gemeldet mit irgendeinem Schaden. Bis heute hat sie sich auch nicht gemeldet mehr trotzdem sie dann nach Wochen meinte auf " versteckte" Schäden prüfen lassen zu müssen. Hat wohl auch nicht ergeben dumemrweise.
ich habe en Fall vorsorglich meiner Verscihrung sogar dennoch gemeldet gehabt und bei solchen Äussrungen wie von Ihnen, mich entgege aller Logik noch der Fahrerflucht zu bezichtigen, vergeht einem hier echt alles.
Der einzige Fehler war, dass ich mir hätte von ihr bestätigen lassen müssen schriftlich, dass kein Scahen eigezrten st, damit ich nicht 3 Jahre waten muss, ob solche Leuten später dann doch etwas " auffällt", was evtl. gar nicht davon stammt.
Das ist die Auskunft unseres RA. Über den ADAC haben wir einen Rechtsanwalt, was ich gar nicht wusste bisher.

Da kann ich nur einen Rechtsanwalt empfehlen

leider keine Erfahrung.
mfg