angenommen, ein ALG II-Empfänger soll Nachweise über die Höhe der Sparanlagen und den daraus erzielten Zinseinnahmen aus den Jahren 2005-2007 erbringen, obwohl er erst seit 01.01.07 ALG II- Empfänger ist, ist dies dann zulässig? Wieviele Monate/Jahre vorher muß er dies nachweisen? (vorher 1 Jahr ALG I)
Danke + Gruß Maaya
angenommen, ein ALG II-Empfänger soll Nachweise über die Höhe
der Sparanlagen und den daraus erzielten Zinseinnahmen aus den
Jahren 2005-2007 erbringen, obwohl er erst seit 01.01.07 ALG
II- Empfänger ist, ist dies dann zulässig?
Grundsätzlich will/muss das Amt natürlich die Höhe des Vermögens und evtl. Kapitaleinkünfte kennen. Mit den Nachweisen der zurückliegenden Jahre, will man vermeiden, dass jemand kurz vor einer absehbaren Bedürftigkeit Vermögen „beseite“ schafft. Insofern ist das Vorgehen des Amtes zulässig und verständlich. Wo genau das steht? Wahrscheinlich irgendwo im SGB2.
Wieviele
Monate/Jahre vorher muß er dies nachweisen? (vorher 1 Jahr ALG
I)
Ich glaube bis zu 3 Jahre vorher. Einfach mal das SGB2 durchsehen.