Hallo Leute !
Ich möchte mal gerne wissen, ob man als Arbeitgeber die Möglichkeit hat, den akademischen Grad einen Angestellten zu Überprüfen ohne den Mitarbeiter darüber zu in Kenntnis zu setzen !
Gruß Sascha
Hallo Leute !
Ich möchte mal gerne wissen, ob man als Arbeitgeber die Möglichkeit hat, den akademischen Grad einen Angestellten zu Überprüfen ohne den Mitarbeiter darüber zu in Kenntnis zu setzen !
Gruß Sascha
Hallo.
Der Hase läuft andersrum: der MA wird einen akademischen Grad in einem Lebenslauf/Namensschild erwähnen. Oder die Zeit bis zu dessen Erreichen macht sich bei der Arbeit bemerkbar (Diplom/Doktorarbeit im Betrieb). Bei akademischen Graden, die ‚privat‘ erworben wurden muss der MA diesen schon selbst bekanntgeben. Bzw. dessen Name wird irgendwo veröffentlicht…
HTH
mfg M.L.
Hallo Sascha,
Ich möchte mal gerne wissen, ob man als Arbeitgeber die
Möglichkeit hat, den akademischen Grad einen Angestellten zu
Überprüfen ohne den Mitarbeiter darüber zu in Kenntnis zu
setzen !
im Normalfall hat jeder (also nicht nur der Arbeitgeber) die Möglichkeit, im Verzeichnis der Hochschulschriften nachzusehen (prinzipiell). Jedenfalls werden die für den Doktorgrad und die für eine Habilitation (mit ganz wenigen Ausnahmen, also Ablehnungen und sehr seltene Sonderregerlungen) notwendigen Veröffentlichungen dort verzeichnet (Hochschulschriften Reihe C).
Das gilt allerdings nicht für den normalen Hochschulabschluss wie den Magister oder das Diplom, sondern nur für Dissertationen und Habilitationen. Wer hier verzeichnet ist hat zumindest die Berechtigung, den Titel eines Doktors zu tragen (seltene Ausnahme ist die nachträgliche Aberkennung des Titels).
Hinderlich ist es natürlich, wenn man einen Namen hat, der sehr häufig vorkommt bzw. nicht genau weiß, in welchem Fach der Doktortitel erworben wurde - aber auch solche Fälle sind selten.
Etwas häufiger kommt es bei Titeln vor, die in der DDR sozusagen heimlich erworben wurden (etwa im Bereich der Militaria oder anderer politisch sensibler Bereiche). Hier gibt es Sonderverzeichnisse, die allerdings unter Umständen etwas mehr Rechercheaufwand benötigten).
Manchmal werden auch Magister- oder Diplomarbeiten gesammelt, allerdings in der Regel nur (!) in der Bibliothek, in deren Zuständigkeitsbereich sie angefertigt wurden. Wer also etwa in Münster sein Psychologiediplom gemacht hat, dessen Abschlussarbeit steht, wenn der Absolvent nicht ausdrücklich der Aufstellung widersprochen hat, in der Bibliothek des Psychologischen Instituts der Universität Münster zur Einsicht aus. Aber dies ist nicht zwingend, weil eben freiwillig.
Herzliche Grüße
Thomas Miller
Hallo Leute !
Ich möchte mal gerne wissen, ob man als Arbeitgeber die
Möglichkeit hat, den akademischen Grad einen Angestellten zu
Überprüfen ohne den Mitarbeiter darüber zu in Kenntnis zu
setzen !
Warum nicht im Bewerbungsverfahren nach der Kopie der Titel-Urkunde fragen. Da steht dann Ort und Ausbildungsstätte bei.
Ciao m@xet
*der*zum*Studienabschluß*ein*Zeugnis*eine*Diplomurkune*und*eine*Titelurkunde*erhalten*hat
Hallo,
ein Doktortitel ist ganz einfach nachprüfbar, da die Arbeit zur Erlangung des Titels immer veröffentlicht werden muss, also zumindest in der Deutschen Bibliothek aufgeführt ist. DAs beweist zwar letztlich nicht, ob die Arbeit auch von der Uni angenommen wurde, aber das ist dann wohl eher zu vermuten.
Gruß,
Dea
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ein Doktortitel ist ganz einfach nachprüfbar, da die Arbeit
zur Erlangung des Titels immer veröffentlicht werden muss,
also zumindest in der Deutschen Bibliothek aufgeführt ist.
man muss aber dazusagen, dass es Ausnahmen gibt, z. B. bei Veröffentlichung der Dissertation in Zeitschriften oder bei Anerkennung von Ersatzleistungen oder im Falle von Geheimhaltungen.
Alle diese Fälle sind zwar sehr selten, aber immerhin möglich.
Das beweist zwar letztlich nicht, ob die Arbeit auch von der Uni
angenommen wurde, aber das ist dann wohl eher zu vermuten.
Das stimmt nicht, denn daraus, dass eine Dissertation auch als Dissertation verzeichnet ist, folgt zwingend, dass sie angenommen wurde. Dissertationen, die nicht angenommen wurden oder bei denen die nachfolgende mündliche Prüfung nicht bestanden wurde, dürfen nicht als „Dissertation“ gekennzeichnet erscheinen, weil die zur Veröffentlichung notwendige Imprimatur der Universität fehlt.
Herzliche Grüße
Thomas Miller
Hallo,
Dissertationen, die nicht angenommen
wurden oder bei denen die nachfolgende mündliche Prüfung nicht
bestanden wurde, dürfen nicht als „Dissertation“
gekennzeichnet erscheinen, weil die zur Veröffentlichung
notwendige Imprimatur der Universität fehlt.
ja, eigentlich dachte ich das auch. Andererseits habe ich gänzlich unabhängig von der abgezeichneten Version, die nur ins Dekanat kam, einen eigenen und hiervon völlig unabhängigen Druck an die Bibliotheken gegeben. Aus dem konnten die keinsefalls erkennen, ob die Prüfung bestanden war oder nicht. Ich hatte das zwar allesreingeschrieben, aber die waren nicht abgezeichnet. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass die Deutsche Bib dann bei der Uni rückfragt. Das wär möglich.
Gruß,
Dea
Hallo,
gänzlich unabhängig von der abgezeichneten Version, die nur
ins Dekanat kam, einen eigenen und hiervon völlig unabhängigen
Druck an die Bibliotheken gegeben. Aus dem konnten die
keinsefalls erkennen, ob die Prüfung bestanden war oder nicht.
ja, das ist möglich. Siehe z. B. hier:
http://www-klinik.uni-mainz.de/ZMK/Bibliothek/hp0127…
aber da die Meldungen für die Reihe C (Dissertationen) von den Fakultäten veranlasst wird, werden nur diese Fälle in der Bibliographie aufgeführt.
Herzliche Grüße
Thomas Miller