Hallo Zusammen,
folgendes Problemstellung:
Kunde erhält vom Lieferanten eine größere Menge eines Artikel zu unterschiedlichen Terminen. Jede Sendung ist eine separate Charge. Auf dem Artikel selbst ist keine Seriennummer oder Identifikation für den Kunden erstichtlich.
Was passiert nun im Reklamationsfall? Muss der Kunde nachweisen aus welcher Charge oder Lieferung der defekte Artikel stammt oder muss der Lieferant für eine eindeutige Identifikation sorgen?
die Rechtsgrundlage hierzu wäre sehr hilfreich.
Danke im Voraus.
Hallo,
Kunde erhält vom Lieferanten eine größere Menge eines Artikel
zu unterschiedlichen Terminen. Jede Sendung ist eine separate
Charge. Auf dem Artikel selbst ist keine Seriennummer oder
Identifikation für den Kunden erstichtlich.
Was passiert nun im Reklamationsfall? Muss der Kunde
nachweisen aus welcher Charge oder Lieferung der defekte
Artikel stammt oder muss der Lieferant für eine eindeutige
Identifikation sorgen?
grundsätzlich muss der Käufer die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung dem Verkäufer gegenüber nachweisen. Ein Verpflichtung, dass der Verkäufer eindeutige Identifikationsmerkmale anbringt, besteht nicht. Sonst müsste der Gemüsehändler auch seine Kartoffeln mit Seriennummern versehen. Je nach Produkt kann das aber für den Verkäufer durchaus sinnvoll sein, denn der Richter kann alle Beweise frei würdigen, was bei einer fehlenden Identifikation durchaus zum Nachteil des Käufers sein kann.
die Rechtsgrundlage hierzu wäre sehr hilfreich.
Stark abgekürzt (Levay kann das ausführlicher begründen) herrscht der Grundsatz: Wer behauptet, muss beweisen. Sprich: Wenn der Verkäufer sagt, die Ware ist nicht von mir, muss der Käufer es beweisen.
Gruß
S.J.
Stark abgekürzt (Levay kann das ausführlicher begründen)
Nein, nein, ich weise nur immer wieder darauf hin, dass das so nicht richtig ist. Nun gebe ich zu, dass es sich im Ergebnis selten auswirkt, ich verstehe allerdings nicht, warum man nicht gleich die - ja nicht kompliziertere Formel - nimmt, welche zutrifft, nämlich: Jeder trägt die Beweislast für die ihm günstigen Tatsachen.
Levay
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