Hallo Experten,
ich habe eine Frage zum BaföG: Eine Freundin von mir hat einen BaföG-Wiederholungsantrag gestellt. Es soll ja der Einkommensnachweis der Eltern vom Jahr 2005 angegeben werden. Nun ist es so, das ihre Eltern 2005 kein Einkommen hatten, das einkommenssteuerpflichtig war und somit (angeblich) auch kein Nachweis über das Einkommen existiert. In diesem Jahr (2007) beziehen sie Sozialhilfe. Wenn man im aktuellen Bewilligungszeitraum Sozialhilfe bekommt, dann wird das auch als Berechnungsgrundlage genommen und nicht das Einkommen vor zwei Jahren. Das Bafög-Amt verlangt aber von ihr trotzdem einen Nachweis über das Einkommen der Eltern vor zwei Jahren. Jetzt ist meine Frage: ist ein solcher Nachweis möglich, wenn das Einkommen nicht besteuert war und wenn nicht, was kann man (ausser einem Rechtsstreit) tun, um dem Amt das klarzumachen? An wen soll sie sich wenden? Wenn es erst zum Prozess kommt, würde das zu lange dauern, dann würde sie ohne Geld und ohne Wohnung dastehen…Ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt…
Gruß Katharina
Hi,
bitte erst mal langsam.
Zuerst: Haben deren Eltern ArbeitSlosengeld, irgendwelche Beihilfen, Rente etc. bekommen? Dann steckt das als Bescheinigung rein.
Dann: Wovon haben sie gelebt? - Auch das muss mit rein (inc. Kindergeld). Was haben sie verdient? Oder von erspartem gelebt? - Kontoauszüge, Sparbücher etc belegen das …
Und natürlich ein schriebsel dazu, warum wieso etc und das sie das Einkommen verschlechtert hat etc.
Grüße,
Chris
PS: Warum will man denn immer gleich Klagen???
Hallo, wenn die Eltern nur geringfügig per Honorar Einnahmen hatten, also zB. selbstständig waren und nur wenig verdienten, so dass sie keine Steuern bezahlen mussten, dann gabs vom Finanzamt eine sogen. Nichtveranlagungsbescheinigung, bzw. eine Veranlagungsbescheinigung wo unten nur eine dicke 0 (ok zwei, eine für die Einkommenssteuer und eine für den Soli) steht. Sowas kann man durchaus beim Bafögantrag dazupacken.
Für andere Jobs, wo es keine weiteren Nachweise gibt geht auch ein Kontoauszug mit dem Gehaltseingang (zB. 400 Eu job in Privathaushalt, war doch hoffentlich angemeldet…)
Gruß Susanne