unternehmer A in D sendet an unternehmer B in AUT regelmäßig
waren per DHL.
reicht da der beleg von der post aus ?
Naja, der Unternehmer A braucht eine sogenannte Gelangensbestätigung seit 01.01.2012 (laut BMF-Schreiben vom 09.12.2011 gilt bis 31.03.2012 eine Übergangsregelung, ist also erst anzuwenden ab 01.04.2012).
Die Gelangensbestätigung kann auch bei DHL vorhanden sein, muss aber auf Verlangen der Finanzbehörde zeitnah vorgelegt werden können.
naja, ich frage mich, wie die DHL das abwickeln oder umsetzen will. es müsste ja dann nach jeder zustellung ein papier zurück an den absender mit der entsprechenden bestätigung.
man könnte sich natürlich die sendungsverfolgung mit der erfolgten zustellung ausdrucken. ob das ggf. bei einer prüfung ausreicht ist fraglich…
Die DHL muss halt als Spediteur die Gelangensbestätigung beim
Abnehmer einholen und dem Unternehmer bestätigen, dass ihr die
Bestätigung vorliegt.
ja, irgendwas in der art… oder eine online-abfrage oder sowas…
naja, ich frage mich, wie die DHL das abwickeln oder umsetzen
will. es müsste ja dann nach jeder zustellung ein papier
zurück an den absender mit der entsprechenden bestätigung.
Du scheinst nicht der einzige zu sein, der sich das fragt:
scheint mal wieder ein herrliches beispiel dafür zu sein, dass manche politiker die tragweite ihrer ergüsse nicht absehen können, weil sie nicht wissen, was die umsetzung in der praxis bedeutet.