Moin,
plötzlich heisst
es die Schule hätte nichts bekommen.
Dann hat sie nichts bekommen oder aber die Mail ist im Spam-Filter der Schule gelandet. Letzteres - so lernen wir immer wieder im Rechts-Forum - ist nicht das Problem des Absenders.
Dabei habe wurden die
eMails über das Browsertool des Inet-Providers t-online
verschickt
Was heißt das? Ist das lediglich eine Webmail-Oberfläche?
Dann also normaler Mailversand.
und keine Benachrichtigung über einen Fehler bei
der Zustellung der Nachricht ausgegeben.
Es gibt keine Garantie, dass die Mail in den nächsten Sekunden zugestellt wird. Wenn die Mail vom Mail-Server aus an den nächsten Host (das muss ja nicht der des Empfängers sein) übergeben wurde, gilt im Mailprogramm die Mail als verschickt. Eine Garantie, dass sie ankommt oder eine Garantie, dass man Bescheid kriegt, wenn die Mail nicht zugestellt werden konnte, gibt es nicht.
Die Mail wird über zahlreiche Zwischenhosts geschickt. Dabei kann prinzipiell sehr viel passieren. Fällt einer der Hosts aus, der in dem Moment die Mail verschicken soll, gehe ich davon aus, dass das der Host davor nicht mitbekommen wird, die Mail verschwindet dann erstmal solange, bis der ausgefallene Host wieder online ist und weiter sendet.
Ein Host könnte komplett ausfallen, Festplatte kaputt, keine Backups, Hardware geschrottet. Dann kann es auch Monate dauern, bis die Mail weitergeht oder sie ist einfach verloren.
Die Schule wertet dies evtl. als unentschuldigten Fehltag
Da gibt es sicherlich Regelungen für solche Fälle.
Ich habe sowas selbst schon erlebt, Mail verschickt, kurz nach 8 ruft die Schule an, der Schüler sei nicht erschienen, ob alles in Ordnung ist. Obwohl angeboten wird, Entschuldigungen per Mail zu schicken wurden die Mails nicht geprüft. Seitem rufe ich persönlich an.
Das Problem kann doch mit der Schule ausdiskutiert werden, man kann doch auch eine Krankmeldung des Arztes nachreichen. Mit Ruhe und gegenseitigem Respekt sollte sich das klären lassen. Der Kranke sollte natürlich nicht darauf beharren, dass er seine Pflichten erfüllt habe und sich auch kompromissbereit zeigen. Die Körpersprache macht vieles aus, wie eine Verhandlung ausgeht.
Hat man beim Versand einer eMail nun irgendeinen juristisch
anerkannten Nachweis?
Juristisch kann ich das nicht beantworten, aber technisch gibt es das nicht. Also dürfte es juristisch auch nicht haltbar sein.
Immerhin wird ja auch der Schriftverkehr
bei Raen rechtsgültig elektronisch abgewickelt.
Kenn ich nicht. Aber IMHO kann immer mal was verloren gehen.
Danke im voraus!
Reden hilft meistens!
Grüße,
-Efchen