Nachweis von Smsn eines Handyvertrags?

Guten Tag,
Angenommen, es käme jemandem sehr merkwürdig vor, dass ihm so viele Smsn für einen Monat berechnet werden.
Gäbe es dann eine Möglichkeit rechtlich einen Nachweis zu verlangen?
Auf einer Nachfrage bei demjenigen Vertragspartner kommt die Antwort, dass laut TKV der Handyvertraganbieter zwar verpflichtet ist, auf Verlangen eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung zu erstellen , smsn laut §16 jedoch keine verbindung darstellt.
Ist dies denn so korrekt und gibt es da keine Möglichkeiten diese sms Verbindungsnachweise zu verlangen? WOher könnte man da wissen, ob die Rechnungen jewals korrekt wären?

Vielen Dank schon mal im Vorraus

Hallo,

also ein Einzelverbindungs - Nachweis für SMS gibt es, zumindest bei Vodafone. Dafür muss man einfach mal dort anrufen und nachfragen. Je nachdem wie nett man selbst ist so mehr oder weniger nett ist dann eben auch die Gegenseite.

Leider bringt die Einzelauflistung nichts, da dort einfach nur drauf steht, dass um Uhrzeit X an Tag Y eine SMS an Nr soundso geschickt wurde. Wenn dort Uhrzeiten aufgeführt sind die nicht stimmen oder sonstige Sachen dir spanisch vorkommen beweis du erstmal das da ein Fehler vorliegt - leider fast unmöglich.

Liebe Grüße
Timi

Hallo,

Auf einer Nachfrage bei demjenigen Vertragspartner kommt die
Antwort, dass laut TKV der Handyvertraganbieter zwar
verpflichtet ist, auf Verlangen eine nach Einzelverbindungen
aufgeschlüsselte Rechnung zu erstellen , smsn laut §16 jedoch
keine verbindung darstellt.

was ist denn das für eine bescheuerte Antwort? Wie kommt denn die SMS auf Dein Telephon, wenn nicht über eine Verbindung zum Netz?

Zitat §16 TKV:
"Erhebt der Kunde bei Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, **die auf den für die Sprachkommunikation für die Öffentlichkeit vorgesehenen Telekommunikationsnetzen erbracht werden, Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist. "

Gruß,
Christian**