Hallo,
eine absolut fiktive Frage:
Einem Arbeitnehmer wird während der Beschäftigung mehrmals sowohl mündlich als auch per E-Mail bestätigt, dass er sehr gute Arbeit leistet. Der AN ist stolz und druckt sich die E-Mail(s) aus (alternativ: leitet sie an seinen privaten E-Mail-Account weiter).
Nach Ausscheiden erhält der AN ein mittelmäßiges Zeugnis, dass aus seiner Sicht der Leistung nicht entspricht.
Fragen:
a) Darf der AN während der Beschäftigungsdauer E-Mails, die keine expliziten Firmengeheimnisse enthalten, sondern nur die oben genannte Aussage enthalten, an den privaten Account weiterleiten?
b) Kann eine solche E-Mail in einer Auseinandersetzung (gerichtlich oder nicht) verwendet werden, um das Zeugnis zu verbessern? Auf die Original-E-Mail kann der AN nicht mehr zugreifen, weil er ja inzwischen ausgeschieden ist.
Vielen Dank und viele Grüße
Bombadil2