Hallo Allwissende,
der Steuerpflichtige hat die Einkommensteuererklärungen immer ordnungsgemäß in Deutschland abgegeben, obwohl er einige Jahre ohne festen Wohnsitz war (verschiedene Aufenthalte im In- und Ausland,). Um eine postalische Anschrift zu haben, erfolgte in 2014 wieder ordnungsrechtliche Meldung in Deutschland.
Das jetzt zuständige Finanzamt fordert nun ultimativ den Nachweis, wo der Steuerpflichtige in 2013 genau jeweils gewohnt oder Urlaub gemacht hat. Diese Nachweise sind kaum möglich wegen unterschiedlichster Aufenthaltsorte (u.a. Asien) und Aufenthalten von einem Tag bis maximal drei Monaten), teilweise unentgeltlich bei Freunden oder Bekannten, teilweise in entgeltlichen Unterkünften, die jeweils vor Ort angemietet wurden.
Frage: Ist ein derartiger Eingriff in die Privatsphäre eines Steuerpflichtigen überhaupt zulässig und was bezweckt das Finanzamt mit diesen sehr persönlichen Auskünften?
Servus,
die geforderten Angaben (ich zweifle ein bissle daran, dass Nachweise verlangt werden, wenn eine plausible und konkrete Aufstellung vorgelegt wird) dienen der Feststellung, ob und in welchem Umfang der Steuerpflichtige in D steuerpflichtig war.
Schöne Grüße
MM