Hallo,
dass die Kaution getrennt vom Vermögen angelegt werden muss ist klar. Wenn nun die Kaution zu besseren Zinsen als die gesetzlichen angelegt wurde. Dann darf der Vermieter diese höheren Zinsen doch nicht behalten, sondern stehen dem Mieter zu?
Angenommen eine Gesellschaft (kommunales Immobilienunternehmen)
Sie teilt nicht mit, wo das Geld tatsächlich angelegt war. Sie beruft sich darauf, dass eine Treuhänderbank für die Kaution gebürgt hat und weist aber die tatsächlichen Zinsen nicht nach, sondern berechnet einfach fiktive gesetzl. Zinsen.
Es wird vermutet, dass die Kautionen der 1000enden Mietern gesammelt auf einem Konto angelegt werden und daher mehr Zinsen erbringen. Ausbezahlt werden aber nur irgendwelche angeblich gesetzlichen Sparbuchzinssätze.
Hat man Anspruch darauf nachgewiesen zu bekommen, auf welcher Bank und zu welchem Zins die Kaution angelegt wurde, und wie hoch die Zinsen insgesamt waren? (Also eine Art Kontoauszug, oder das angebliche Sparbuch)
Auf welche §§ beruft man sich, und was könnte man tun, wenn sich die Gesellschaft immer wieder weigert einen Nachweis über den Verbleib der Kaution zu erbringen.
Ich hoffe das war jetzt nicht zu lang.
Vielen Dank im Voraus!