Nachweis, wo Kaution angelegt wurde und Zinsen

Hallo,

dass die Kaution getrennt vom Vermögen angelegt werden muss ist klar. Wenn nun die Kaution zu besseren Zinsen als die gesetzlichen angelegt wurde. Dann darf der Vermieter diese höheren Zinsen doch nicht behalten, sondern stehen dem Mieter zu?

Angenommen eine Gesellschaft (kommunales Immobilienunternehmen)
Sie teilt nicht mit, wo das Geld tatsächlich angelegt war. Sie beruft sich darauf, dass eine Treuhänderbank für die Kaution gebürgt hat und weist aber die tatsächlichen Zinsen nicht nach, sondern berechnet einfach fiktive gesetzl. Zinsen.

Es wird vermutet, dass die Kautionen der 1000enden Mietern gesammelt auf einem Konto angelegt werden und daher mehr Zinsen erbringen. Ausbezahlt werden aber nur irgendwelche angeblich gesetzlichen Sparbuchzinssätze.

Hat man Anspruch darauf nachgewiesen zu bekommen, auf welcher Bank und zu welchem Zins die Kaution angelegt wurde, und wie hoch die Zinsen insgesamt waren? (Also eine Art Kontoauszug, oder das angebliche Sparbuch)

Auf welche §§ beruft man sich, und was könnte man tun, wenn sich die Gesellschaft immer wieder weigert einen Nachweis über den Verbleib der Kaution zu erbringen.

Ich hoffe das war jetzt nicht zu lang.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

in der Tat steht in meinem Kommentar (Blank Schmidt-Futterer, Mietrecht 9. Auflage 2007, § 551) dazu:

Eine Barkaution ist zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichem Zinssatz anzulegen. An einer höherverzinslichen Anlage (z. B. als Termingeld auf einem offenen Treuhandsammelkonto) ist der Vermieter nicht gehindert (Beuermann GE 1992, 890; Pauly ZMR 1996, 417); er ist hierzu aber nicht verpflichtet (Sternel, Rdn. III 244; a. A.: Pauly a. a. O. für Großvermieter). Die Zinsen stehen auch in diesem Fall dem Mieter in voller Höhe zu (grundlegend: Buß ZMR 1996, 8; Blank in: Schmidt-Futterer § 551 BGB Rdn. 80). Abweichende Vereinbarungen sind nach § 551 Abs. 4 BGB unzulässig. Nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung soll der Vermieter nämlich aus der Kaution keine über den Sicherungszweck hinausgehenden finanziellen Vorteile erzielen.

Die Stufenklage (http://richter.lohkamp.info/index.php?id=72) wäre also zielführend.

VG
EK

das ging ja rasend scnell und hat sehr geholfen.

Vielen Dank!

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