Nachweis zu Erhalt einer Rechnung - Mahnung

Hallo,
während der Miete ca. 200€ einer Sache für einen kurzen Zeitraum wurde ein Mangel welcher bei Übergabe der Sache - aufgrund von Dunkelheit - nicht zu erkennen war und auch nicht schriftlich notiert wurde, am nächsten Tag festgestellt und sofort vom Mieter telefonisch an den Vermieter mitgeteilt.
Der Vermieter beschuldigt jedoch den Mieter der Sachbeschädigung. Dem Mieter wurde mitgeteilt, dass eine Reparatur-Rechnung an den Mieter gesendet wird, mit Zahlungsziel von 10 Tagen. Diese ist jedoch nicht eingetroffen! Der Vermieter droht nun dem Mieter mit seinem Anwalt und Mahngebühren, obwohl die Rechnung niemals den Mieter erreicht hat.
Sind Mahngebühren ohne Ablieferungsnachweis zu der Rechnung überhaupt rechtens? Ab wann dürfen Anwaltkosten in Rechnung gestellt werden?

Vorab schonmal Vielen Dank für die Hilfe !

Hallo !

Ohne Nachweis des Eingangs einer Rechnung auch kein Verzug und keine Möglichkeit Mahnkosten zu erheben.
So ein Nachweis wäre z.B. „Einschreiben Einwurf“ oder „Einschreiben-Übergabe“,oder der Einwurf in den Briefkasten mit Zeugen.
Möglich wäre dann, man hat den Nachweis,aber Brief ist doch weggekommen,aus Briefkasten entnommen,weil überfüllt etwa.

Ab Zahlungsverzug kann man auch einen Anwalt beauftragen sich um die Sache zu kümmern,dessen Kosten kommen oben drauf.

Hier sollte es sich doch schnell klären lassen,schließlich hatte sich der Mieter(Ausleiher) der Sache ja wohl doch zähneknirschend bereit erklärt,den nicht bekannten Schaden zu übernehmen. Er war also zahlungswillig.

mfG
duck313