Hallo liebe Community,
eine Frage zur Absetzung von Handwerkerrechnungen in der Einkommenssteuererklärung:
Normalerweise muss man als Nachweis die Rechnung inkl. Kontoauszug der Bezahlung der Steuererklärung beilegen. Soweit so gut.
Mein Problem: Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus und bekam von der Hausverwaltung eine Aufstellung der absetzungsfähigen Kosten gem. §35a EStG.
Reicht es aus, wenn ich diese Aufstellung meiner Steuererklärung beilege oder will das Finanzamt mehr sehen?
Beste Grüße,
Jürgen