Nachweisbestätigung - Provision Makler

Hallo, eine Frage zur Nachweisbestätigung eines Maklers. Gezeigt wurde dem Interessenten ein Grundstück in einem stadtbekannten Baugebiet. Dieses wurde in einer Nachweisbestätigung aufgeführt (mit genauer Bezeichnung des Objektes). Einige Zeit später endeckt der Interessent ein anderes Grundstück im selben Baugebiet (eindeutig andere Strasse und anderes Flurstück), ein Kauf über den Eigentümer (selber wie 1.Objekt) kommt evtl. zustande. Nun findet der Interessent in der Nachweisbestätigung einen Passus: …dass auch ein Vertragsabschluss durch spätere Direktangebote des Verkäufers - einschließlich weiterer Objekte - dem Provisionsanspruch des Maklers unterliegt. Wie ist diese Formulierung bezüglich der betreffenden Grundstücke anwendbar? Ist hier ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Nachweis des Makler und dem Kaufinteresse des Erwerbers noch gegeben? Vielen Dank!

Könnte durchaus fraglich sein, ob der Makler hier den Nachweis geführt hat und auch möglich, daß der Verkäufer das Recht hat, sein Objekt ohne Makler zu verkaufen; Sicherheit verschafft nur eine Nachfrage beim Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Maklerrecht.
Grüße Sternenzeit